Energieanbieter nicht frei wählbar?

Hallo zusammen,

in zwei Monaten ziehen wir in ein Reihenhaus, das Teil einer Neubausiedlung gleicher Bautypen ist.
Die Häuser werden durch ein sog. Blockheizkraftwerk mit Energie und Wärme versorgt.
Nun hat uns unser Vermieter ein Formular zugeschickt, ein „Antrag auf Belieferung mit elektrischer Energie“ für die OVE Energie GmbH & Co. KG.

Meine Frage: muss ich diesen Energieanbieter wählen? Z.B. weil die gesamte Liegenschaft durch das Blockheizkraftwerk dazu „gezwungen“ ist?

DANKE schonmal für die Antworten!!!

Hallo, das Abschließen eines Mietvertrages hat meines Erachtens nichts mit dem Energiekonzept zu tun, dass z.B. für eine Reihenhaussiedlung aufgestellt bzw. realsiert wurde. Wahrscheinlich wurde bereits der Vermieter (Erwerber des Hauses) vertraglich verplichtet, die Wärme für 10 Jahre für sein Haus zu kaufen. Dies wiederum ist rechtlich zulässig, Elektro-Energie kann nach wie vor frei eingekauft werden, mit den üblichen Vertragslaufzeiten lt. BGB.

Viel Erfolg.

Nein!!!

Hallo, das ist eine Rechtsfrage - kann nur ein Anwalt beantworten.
Gruß JS

Hallo,

wenn ein zentrales Blockheizkraftwerk mehre Wohnungen mit Strom und Wärme versorgt, weiß ich nicht, ob mann das trennen kann und es überhaupt möglich ist, sich einen eigenen Energieversorger zu besorgen.

Wenn überhaupt würde ich jetzt die OVE Energie GmbH & Co. KG fragen.