Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen. Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?
Hallo Garfield!
Mal ehrlich - was willste denn bei so einer Frage hören? Da ist Null Information
drin!
Genau so kannste mich fragen: Hab im Fernsehen nen gelben Wagen gesehen -
wie schnell fährt der über einen Hügel?
Also. Hätte der Verkäufer dir einen Ausweis, erstellt auf der Verbrauchsbasis
(heutige Erstellung nicht mehr zulässig), vorgelegt wüsstest Du auch nicht was mit
dem Zielobjekt los ist. Ein Ausführlicher bedarfsbasierter Ausweis sagt da schon
mehr aus.
Entweder Du beauftrags selber einen Energieberater oder versuchst den Verkäufer
zu überreden einen erstellen zu lassen. Hier nen Link wo mehr zu den Strafen
steht:
http://www.schornsteinfegermeister.de/index.php?menu…
Da das ganze aber nur den energetischen Bereich des Hauses abdeckt solltest Du
evtl. einen
Gutachter/Architekten beauftragen das Haus mal unter die Lupe zu nehmen - der
kann dann evtl. vorhandene Baumängel sehen/entdecken.
Viel Glück aus Braunschweig
Carsten Peters
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen.
Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim
Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?
Rein rechtlich gesehen, hat man einen Anspruch darauf. Nur um den Anspruch durchzusetzen, ist großer Aufwand nötig.
Bei über 50 Jahre alten Häusern ist mit erheblichem Sanierungsaufwand zu rechnen, da der Heizenergieverbrauch bei über 220 kWh/m²a liegen wird. Hilfreich sind solche Gebäudetypologien wie von der Stadt Münster unter http://alt-bau-neu.de/global/dbbin/4_einfamilienhaus…
War schon hilfreich. Dach ist ende der 70er gedämmt worden (ohne „Bremse“), Fenster sind thermopene Fenster. Heizung ist vor 8 Jahren neu gekommen. Werden bei Erstellung des Ausweises und Verkauf eigendlich „Auflagen“ gemacht werden?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Ausweis dient nur zur Information des Käufers und enthält Angaben zum Energieverbrauch oder Bedarf des Hauses, sowie Modernisierungsempfehlungen. Es gibt aber keine Auflagen und Vorschriften zur Sanierung des Hauses.
Der Ausweis dient nur zur Information des Käufers und enthält
Angaben zum Energieverbrauch oder Bedarf des Hauses, sowie
Modernisierungsempfehlungen. Es gibt aber keine Auflagen und
Vorschriften zur Sanierung des Hauses.
Hat mir sehr viel geholfen!
Danke!
Hallo,
beim Verkauf muss der Verkäufer einen Energieausweis vorlegen.
http://ebagentur.com/1.html?gclid=CJjR4sb-0JsCFdIUzA…
Für das Haus ist ein Bedarfsausweis notwendig - das ist der aussagekräftigere Ausweis, da der Kennwert nicht vom Benutzerverhalten beeinflusst wird.
Wie Sie den Verkäufer allerdings dazu bringen ist eine gute Frage. Ich denke mit dem Gesetzt und dem Rechtsanwalt zu kommen wird der falsche Weg sein, dann lieber nach einem anderen Objekt umschauen oder die Katze im Sack kaufen…
Freundliche Grüße
Wolfgang Lemmermeyer
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen.
Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim
Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?
Hallo,
der einfachste Weg ist, wenn sich der Eigentümer jetzt einen Energiebedarfsausweis von einem Energieberater anfertigen lässt, sowas dauert bei mir ca. 2 bis 3 Wochen. Ein Energieverbrauch für solch ein Gebäude kann lt. Energieausweis zw. 300 und 400 kWh/a, also ca. 30 bis 40 Litern Heizöl oder m³ Gas je m² Nutzfläche und Jahr liegen. Sollte die Bauqualität sehr schlecht sein, könnte er auch höher sein (z.B. Einscheibenverglasung der Fenster, 24 cm Ziegelmauerwerk usw.) Sollten allerdings schon energetische Sanierungsmaßnahmen in der Zwischenzeit durchgeführt worden sein, wie z.B. Außendämmung, Kellerdeckendämmung oder Dachdämmung, kann der errechnete Energiebedarf auch nur zw. 10 und 20 l Heizöl liegen. Ob dann dieser errechnete Energiebedarf auch mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmt oder gravierend nach oben oder unten abweicht, hängt allein vom Nutzerverhalten ab. Ein 2-Personen-Haushalt, beide berufstätig, braucht z.B. 2500 l Heizöl pro Jahr, wo hingegen eine 4-köpfige Familie mit kleinen Kindern z.B. 3500 l braucht.
Energiesparende Grüße
Jochen Merx
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen.
Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim
Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?
Hallo Garfield15,
grundsätzlich würde ich, dieses Haus nur kaufen, wenn der Verkäufer Ihnen einen Energiebedarfsausweis über den energetischen Zustand des Gebäudes nachweist. Dieser ist für Gebäude dieser Bauzeit seit 01.10.2008 Pflicht. Ausnahmeregelungen können Sie dabei der aktuellen ENEV entnehmen.
Natürlich können noch weitere „Überraschungen“, je nach baulichen Zustand des Gebäudes, auf Sie zu kommen.
Deshalb empfehle ich Ihnen dringend vor den Hauskauf einen zertifizierten Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der das Gebäude mit Ihnen begutachtet und Ihnen dessen bauliche Mängel aufzeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schöbling
Hallo Garfield15,
Sorry, war lange zeit außer „Gefecht“ und bin auch noch ein wenig angeschlagen.
In der Hoffnung auf Dein Verständnis,
D. Kroll
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen.
Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim
Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?
Der Energieausweis ist auf Verlangen vorzulegen. Die Information „Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordung“ steht zum kostenlosen download unter www.solaroffice.de/publikationen
Hallo!
Ich beabsichtige ein Haus aus den 50er Jahren zu kaufen.
Leider hat der Eigentümer keinen Energieausweis. Was kann beim
Kauf da noch an „Überaschungen“ auf mich zukommen?