Energieausweis

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe kürzlich ein Wohngebäude BJ 1952 erstanden.
Dieses lasse ich kernsanieren und dementsprechend auf den neuesten Stand bringen (Fenster, Fassade, Dach etc.).
Meine Frage: brauche ich für dieses selbstgenutzte Eigenheim einen Energieausweis? Und wenn ja welchen?
Vielen Dank für die Antwort.
LG

Nur, wenn es verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll, allerdings hätte schon der Verkäufer einen Energieausweis vorlegen müssen. Für nur selbstgenutzte Gebäude ist keiner nötig.
Infos zur Energieausweispflicht finden Sie auch auf meiner Homepage www.Energieberater-Sinntal.de.

MfG Jochen Merx

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe kürzlich ein Wohngebäude BJ 1952 erstanden.
Dieses lasse ich kernsanieren und dementsprechend auf den
neuesten Stand bringen (Fenster, Fassade, Dach etc.).
Meine Frage: brauche ich für dieses selbstgenutzte Eigenheim
einen Energieausweis? Und wenn ja welchen?

Bei der Sanierung / Änderung von Bauteilen haben Sie 2 Möglichkeiten:
a) Mindestanforderungen an jede Änderung einhalten (z.B. Außenwand max. U=0,24 W/m²K); dann brauchen Sie keinen Ausweis.
b) Mittels Energieausweis nachweisen, dass Ihr saniertes Gebäude max 40% schlechter ist als das Referenzgebäude nach EnEV
Weitere Infos unter www.solaroffice.de/Publikationen und www.solaroffice.de/Downloads

Einen Ausweis brauchen Sie auch für bestimmte KfW-Fördermittel www.kfw-zuschuss.de

KL