Energieausweis

Liebe/-r Experte/-in,

im Jahr 2008 hat mir unser Schornsteinfegermeister einen Energieverbrauchsausweis für ein vermietetes Objekt ausgestellt. Dieser Ausweis hat damals etwa 50 Euro gekostet.

Da unsere Mieterin in kürze auszieht, benötige ich jetzt für unser eigenes Haus ebenfalls einen Ausweis.

Auf meine heutige Anfrage beim Schorsteinfegermeister teilt mir dieser mit, das es die einfachen Verbrauchsausweise nicht mehr gibt.

Ein heutiger Energieausweis könne ebenfalls von ihm erstellt werden, jedoch würde dieser jetzt ca. 200 Euro kosten.

Welche Möglichkeiten gibt es heute diesbezüglich?? Muß ich den erhöhten Preis grundsätzlich hinnehmen, oder gibt es andere preiswertere Alternativen, die den neuesten rechtlichen Bestimmungen genügen ??

Besten Dank bereits im voraus

Gruß Lothar O. Adorján

Hallo Lothar!

Ich denke mal, dass erst mal die Begrifflichkeit geklärt werden muss. Es gibt / gab
zwei Arten von Ausweisen. Einmal den „Verbrauchsbasierten Ausweis“ und einmal
den „Bedarfsausweis“.

Für ein EFH muss jetzt in den meissten Fällen ein Bedarfsarfsausweis erstellt
werden. Wenn der Schorni schnell ist, dann braucht er mit einem Vor Ort Termin
min. 6 Stunden. Da sind dann 200€ eher ein Dumpingpreis.
Dafür kann man aber aus diesem Ausweis schon eher herauslesen wo hin die
energetische Reise hingeht!

Ich würde zu einer Bafa-unterstützten Energieberatung tendieren. Da wird das
Haus energetisch geprüft - berechnet - mit dem Bauherren durchgesprochen und
je nach Verhandlungsgeschick fällt der Energieausweis als Nebenprodukt ab.
Von der BAFA erhält man auch einen Zuschuss bis zu 300€ für ein EFH
Link:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatu…

Schlau machen kann man sich ganz gut auf den Seiten der DENA - Link:
http://www.zukunft-haus.info/de/verbraucher/energiea…
und-antworten_15046.html

Sollten noch Fragen offen sein, köönen Sie mich ja direkt kontaktieren!

Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig

Carsten Peters

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt nach EnEV grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Die Kriterien sind:

Ist der Bauantrag nach dem 1. November 1977 eingereicht worden, werden die Anforderungen der ersten Wärmeschutz-Verordnung (WSVO 1977)erfüllt und damit ist Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs - und Bedarfsausweis möglich.

Ist der Bauantrag vor dem 1. November 1977 eingereicht worden und das Wohnhaus erfüllt nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutz-Verordnung (WSVO 1977)ist nur ein Bedarfsausweis zulässig. Außer es besteht ein Nachweis des Gebäude über die Erfüllung der WSVO 1977 dann können Sie auch wählen.

Gruß
CLAZU Energietechnik

Hallo,

die rechtliche Seite bei den Verbrauchausweisen kenne ich nicht im Detail, die lassen sich aber gut übers Internet finden:

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/322/446058/text/
http://www.das-energieportal.de/energieausweis/der-v…

Zusammengefasst: Es kommt auf die Größe des Gebäudes, das Alter und evtl. schon vorhandene Nachweise (Wärmeschutzverordnung) an, wobei für die meisten Gebäude vermutlich der Bedarfsausweis notwendig sein wird.

Freundliche Grüße
Wolfgang Lemmermeyer

Sehr geehrter Herr Adorjan,
der verbrauchsabhängige Energieausweis kann nach wie vor ausgestellt werden. Bei kleineren Wohngebäuden, die vor 1977 erstellt wurden, mit weniger als 4 Wohneinheiten, muss aber der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden und dieser kostet, durch den höheren Aufwand, mehr. Es hängt also vom jeweiligen Objekt ab, ob der günstiger Energieausweis ausgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
A. Kühl