Energieausweis

Liebe/-r Experte/-in,

im Juni 2009 bezog ich eine Wohnung.

Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass „laut Energiepass beträgt der Energieverbrauch des Hauses jährlich ca. 19,8 l Ölaquivalent“. Ich habe aber zwischenzeitlich daran berechtigte Zweifel.
Auf die Vorlage eines Energieausweises habe ich auf Grund dieser Passage verzichtet.

Habe ich jetzt die MÖglichkeit, den Mieter um die Vorlage zu bitten. Es sollte, nachdem das Haus 1955 gebaut wurde und fünf Mietparteien hat, ein Bedarfsausweise sein. Liege ich falsch?

Unser Vermieter ist ein absoluter Geizhals. Ältere Mieter erhalten keine neuen Fenster. Zwei Parteien heizen über Zentralheizungen. Die angekündigte Dachbodenisolierung wird nicht umgesetzt. Mir ist dieses Verhalten zuwider, weshalb ich mit Eurer Unterstützung den Vermieter zum Handeln bewegen möchte.

Danke vorab!

Viele Grüße

Alex

Auf die Vorlage eines Energieausweises habe ich auf Grund dieser Passage verzichtet.

Das war aber äußerst leichtsinnig. Wie wollen Sie Ihren Vermieter aufgrund dieser Aussage denn festnageln?

Zwei Parteien heizen über Zentralheizungen.

Und wie die restlichen?

Die angekündigte Dachbodenisolierung wird nicht umgesetzt.

http://brennstoffhandel.de/index.php?content=news&cs…

mit Eurer Unterstützung den Vermieter zum Handeln bewegen möchte.

Da kann ein Forum nicht viel ausrichten, außer auf Verordnungen hinweisen.

Lieber Axel,

Deine Anfrage öffnet Fragen meinerseits. Erst einmal grundsätzlich. Wenn der Vermieter im Mietvertrag angibt, dass lt. Energiepass der Energieverbrauch des Hauses jährlich 19,8 l Ölaquivalent beträgt, dann hast du auch noch nachträglich das Recht, diesen Energiepass einzusehen. Er ist Bestandteil des Mietvertrages und sollte eigentlich dem Mietvertrag beigefügt sein (ähnlich wie die Hausordnung). Am besten bittest du um eine Fotokopie. Dann kannst du weitere Einzelheiten, z. B. darin gemachte Vorschläge zu geplanten Sanierungen, herauslesen. Der Energiepass enthält Aussagen darüber, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist.
Grundlage für die Bewertung ist der Energiekennwert. Dieser Wert gibt die für die Beheizung und ggf. für die zentrale Warmwasseraufbereitung jährlich benötigte Energiemenge an. Um eine Vergleichbarkeit mit anderen Gebäuden zu ermöglichen, wird er auf den Quadratmeter Wohnfläche bezogen.

Es gibt zwei Formen von Energiepass. Der Verbrauchsausweis dokumentiert den Durchschnittsverbrauch von Gebäuden an Heizenergie. Grundlage dafür sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vor der Erstellung des Energiepasses.
Die zweite Form ist der Bedarfsausweis. Hier wird nicht der Verbrauch angegeben, sondern der Energiebedarf. Es wird konkret berechnet, wie viel Heizenergie benötigt wird. Dazu wird die Wärmedämmung von Außenwänden und Fenstern, des Kellers und das Daches bewertet. Außerdem spielt es eine Rolle, welche energetische Qualität die Heizungsanlage hat und ob regenerative Energiequellen eingesetzt werden. Deshalb ist der gesamte Inhalt des Enegiepasses sehr wichtig. Es darf nicht angegeben werden, wie der Energieverbrauch einzuschätzen wäre, wenn Sanierungsmaßnahmen wie Dachisolierung, neue Fenster, nicht umgesetzt wurden.

Mir scheint, hier beginnen bereits die Schwierigkeiten. Du schreibst, dass in dem Haus 5 Mietparteien wohnen, aber nur zwei mit der Zentralheizung versorgt werden. Wie werden denn die anderen drei Wohnungen beheizt und welche Form der Beheizung befindet sich in der von dir gemieteten Wohnung.

Weitere Frage: Du wohnst seit 2009 in dem Haus. Hast du für 2010 eine Heizungskostenabrechnung erhalten? Wenn dies bisher nicht der Fall ist (Abrechnung bis zum 31.12.2011, sonst ist eine Nachberechnung ungültig), dann bitte den Vermieter als Vergleich, er möge dir die Heizkostenabrechnungen des Vormieters aus dem Jahr 2006 bis 2008 in Kopie zusenden.

Wenn du diese Unterlagen hast, solltest du zu einem Handwerksbetrieb (Installateur), Schornsteinfeger, Innung oder Beratungsstellen Energieverbrauch bzw. Verbraucherzentrale gehen und die Richtigkeit bewerten lassen. Diese Institutionen können prüfen, ob der dir vorgelegte Energiepass auch auf deine Wohnung bezogen werden kann, oder ob hier eine arglistige Täuschung vorliegt.

Wenn du selbst Mängel in deiner Wohnung festgestellt hast wie Wärmeverlust durch undichte Fenster oder wenn du die Dachgeschosswohnung gemietet hast, die zu stark schwankenden Temperaturen neigt, so hast du ein Recht, zu fordern, dass diese Reparaturen von dem Vermieter ausgeführt werden. Das Recht der Mietkürzung hast du ja auf jeden’ Fall.

Falls du weitere Fragen hast, so frage erneut oder gehe mit allen Unterlagen zum Mieterverein/ zum Anwalt, damit dir in rechtlicher Hinsicht geholfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid = Zwillingsjungfrau

Hi Alex,
wenn du es damals schriftlich bekommen hast, dass der Energieverbrauch so ist,wie du es beschrieben hast, dann muss der Vermieter dir den Pass vorlegen. Wenn nicht, dann haste schlechte Karten. Solltest du also unzufrieden sein, bleibt nur der Umzug, denn zwingen zu energieeinsparenden Maßnahmen, kannste ihn nicht.

Hallo Herr Berger,

lassen Sie sich den Energieausweis zeigen. Stellt dieser Ihre Situation dar? Dann können Sie sehen wer den Pass erstelt hat, und vorallem ob dieser den Sachverhalt trifft.
Möglicherweise können Ihnen folgende zwei Punkte helfen:

Die Energieeinsparverordnung ist zum 01.10.2007 in Kraft getreten. Kernstück dieser Verordnung ist der Energieausweis, der seit dem 01.07.2008 schrittweise für alle Gebäude zur Pflicht wurde - und zwar bundesweit! Ist Ihre Wohn-Immobilie bis 1965 gebaut worden (Baufertigstellungsjahr), so ist ein Energieausweis schon seit dem 01.07.2008 bei Verkauf und Neuvermietung ein Muss. Für neuere (nach 1965 gebaute) Wohn-Immobilien, ist der Ausweis seit dem 01.01.2009 Pflicht.

Der neue Energiepass kann Anlass für eine Anfechtung sein! Irren Sie sich nämlich aufgrund des Energieausweises über die energetische Beschaffenheit der Mietsache, kann das ein handfester Anfechtungsgrund sein (Schmidt-Futterer, vor § 535 BGB, RNr. 26a).
Sie können in diesem Fall nach § 119 Abs. 1 BGB anfechten.
Gruß Fred

Hallo,
ich kann Ihnen nur empfehlen, sich den „Energiepass“ zeigen zu lassen und eine Ablichtung zu erstellen. Dazu wäre der Vermieter verpflichtet, da er explizit im Mietvertrag benannt ist.
Dass ein Energiepass konkrete Verbrauchswerte beinhaltet, ist mir nicht untergekommen; erscheint mir etwas fragwürdig?!
Zur Frage der Modernisierung, nicht die notwendigen Reparaturen!!, hier muss man feststellen, dass der Vermieter dazu nicht verpflichtet werden kann. Das ist seine freie Entscheidung.

Bei Fragen zum Energiepass wenden Sie sich hierzu am Besten an Energieberater (z.B.Verbraucherzentrale o.ä.)

Gruß suver

Hallo.
Sprechen Sie doch bitte mit Ihrem örtlichen Mieterverein. Grundsätzlich sollte Ihr Vermieter Ihnen Einsicht in den Energieausweis gewähren.

Hallo,
Du kannst auf alle Fälle eine Kopie des Bedarfsausweis/Energieausweis verlangen. Sollte Dein Vermieter ihn Dir nicht aushändigen bzw. Einsicht gewähren ist etwas faul an der Sache. Deine Zweifel mögen ja berechtigt sein, bedenke aber das der verbrauch auch wetterabhängig ist und wir hatten in den letzten 2 Jahren ja kalte WInter und der Heizölpreis ist auch um etwa 30% gestiegen.

MfG
murmeltier

Ja absolut - es geht auch um dein Geld - lass dir den Energieausweis vorlegen (schriftlich anfordern) - notfalls über einen Anwalt erzwingen.

Achte besonders auf die Betriebskostenabrechnung, die sollte so ihre Tücken haben.

Viel Erfolg - Barbara Natzschka

Bitte erst mal um Entschuldigung für die lange Wartezeit.
Und nun kommt auch noch ein: „da kann ich nicht helfen“
Tut mir Leid

MfG ulli P