Energieausweis/ Energiepass nachreichen?

Hallo liebe Forengemeinde!

Ist ein Verkäufer einer Immobilie dazu verpflichtet einen Energieausweis auch noch im Nachhinein auszustellen bzw. auszuhändigen?

Beispiel:

Eine ETW oder ein Wohngebäude wird verkauft ohne dass der Käufer einen Energieausweis verlangt.
Nach einigen Monaten verlangt der Käufer vom Verkäufer im Nachhinein einen Energiepass.

Ist das verbindlich oder hat der Käufer einfach nur „Pech gehabt“ weil er dies nicht vorher verlangt hat?

Ist ein Verkäufer einer Immobilie dazu verpflichtet einen Energieausweis auch noch im Nachhinein auszustellen bzw. auszuhändigen?

Wenn das nicht vertraglich vereinbart war, nein.

Nach einigen Monaten verlangt der Käufer vom Verkäufer im Nachhinein einen Energiepass.

Warum so spät ?

Ist das verbindlich oder hat der Käufer einfach nur „Pech gehabt“ weil er dies nicht vorher verlangt hat?

Pech gehabt kann man nicht sagen, zutreffender wäre „fest geschlafen“, denn das wäre kein Pech, sondern ein eigenes Versäumnis.

§16 EnEV
(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.

Da es keinen potentiellen Käufer (mehr) gibt, gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung.

vnA