Möchte mein Haus vermieten und brauche dafür ja neuerdings einen Energieausweis. Das eigentliche Haus wurde 1967 gebaut , allerdings 1998 aufgestockt und modernisiert. Neue Heizung usw.
Bei der Beantragung dieses Ausweises wird nach dem Baujahr des Hauses gefragt. Wenn ich 1967 angebe schreibt das System , das ich keinen Energieausweis erhalte. Gebe ich 1998 an , würde ich den Ausweis bekommen. Bei 1967 gibt es nur den Energiebedarfsausweis. Wer kann mir da was raten?
Hallo!
Es gibt 2 Ausweistypen, Bedarf (besser,teurer) und Verbrauch (billig und wenig nützlich)
Schau hier, wer was machen muss.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
"Wie beschrieben gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte berechnet wurden: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den beiden Ausweisarten wählen. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig!
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten ist das Baualter bzw. der energetische Gebäudezustand entscheidend, ob ebenfalls Wahlfreiheit besteht. Dies ist der Fall, wenn der Bauantrag für das Gebäude nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder – bei einem älteren Haus – schon bei der Baufertigstellung der energetische Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten oder das Haus nachträglich durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. "
Erfüllt Dein Haus von Beginn oder nach Modernisierung die 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 ? Ja, dann könnte man auch den billigen Verbrauchsausweis wählen.
„Keine Wahl haben Eigentümer von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung erfüllen. Für solche Gebäude ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Außerdem kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn die zur Erstellung eines Verbrauchsausweises erforderlichen Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre nicht vorliegen, beispielsweise weil die Beheizung dezentral über Gasetagenheizungen erfolgt oder das Gebäude kurz zuvor umfassend modernisiert wurde. Für Neubauten wird nach deren Fertigstellung ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.“
" Zitate aus Verbraucherzentrale NRW "
MfG
duck313
Moin,
bei Bewertung von Immobilien hinsichtlich ihres Wertes gibt es die Möglichkeit, aufgrund diverser baulicher Veränderungen (EInzelfallbetrachtung) ein fiktives neues Baujahr zu errechnen. Das ist was für Fachleute, da spielt vieles mit rein.
Womöglich wäre es viel einfacher, einen Energieberater (machen ja auch viele Schornsteinfeger) zu beauftragen, den AUsweis zu erstellen. Mindert den Eigenaufwand, die Kosten sind durchaus erschwinglich und - weil es ja ein Vermietungsobjekt sein wird - womöglich auch steuerlich geltend zu machen.
Scheint mir die wesentlich einfachere Lösung zu sein.
Gruß
Ex.