Energieausweis Hauskauf - sind die Angaben bindend? Haben die Angaben irgendeinen Wert? Ist es einklagbar?

Hallo,
den (durchaus lästigen, weil nur bedingt aussagekräftigen) Energieausweis gibt es schon ein paar Jahre verpflichtend.
Jetzt wird ein Haus angeboten, mit Energie-(Bedarfs-)ausweis. Darin werden, weil Verbrauchsausweis Angaben zu den letzten 3 Jahren Verbrauch gemacht. Der Ausweis ist offensichtlich Schmus.
Das Haus Bj 1990 ohne spätere Modernisierungen größerer Ordnung, ungedämmtes Dach (vielleicht bissel oberste Geschossdecke?), Originalfenster und Wände, Öl-Heizung von OriginalBj.
Der EnAusweis kann nicht stimmen, denn es wird ein Endenergiebedarf von unter 100 kWh/m²*a angegeben.
Bei genauem Hinsehen ist der „Verbrauch“ der letzten drei Jahre (drei Parteien) exakt konstant bei verschiedenen Klimafaktoren, ansonsten identische Zahlen. Offensichtlich fake. Auch kein Hinweis auf Austauschpflicht des veralteten Brenners (sonst alle Kreuze bei Modernisierungen wahllos gesetzt).
Macht nichts?
Mir geht es nicht darum, ob es Sinn macht, diesen Wisch als Kaufentscheidung zu nehmen bzw. einzubeziehen, die Frage stellt sich nicht, da kann man vielleicht mit Anfeuern mal später.
Es ist ein Makler, der den Zettel im Exposé mitliefert und der Verkäufer, der ihn zur Verfügung stellt (und der ausstellende Betrieb in 600km Luftlinie Entfernung). Kann da irgendjemand für belangt werden, dass die Angaben nicht stimmen?
Kann ich mir ein fast „grünes“ (auf dem Papier) Haus kaufen, um nach dem Kauf „überrascht festzustellen“, dass es tiefrot ist und die Dachsanierung und die neue Heizung als Minderung vom Kaufpreis zurückverlangen, und wenn, von wem, vom Makler, vom Verkäufer, vom Aussteller des Ausweises? Alle drei wissen auf jeden Fall, dass es Schmus ist, ich könnte da ja partiell eine Wahrnehmungsschwäche haben, bzw. mich nicht auskennen.
Das ist alles fiktiv, die Frage kehrt aber wieder, weil mehr oder weniger offensichtlich mit den Energieausweisen alles gemacht wird, vom ehrlich angeben bis zum offensichtlich schummeln, und wenn man eine Immobilie sucht, findet man haarsträubende Sachen, wenn man genau guckt.
Grüße ynot

Der Ausweis ist nicht rechtsverbindlich.
Aber wenn man seine Angaben im Kaufvertrag verbindlich festschreibt, dann schon. Und das sollte man unbedingt machen !

Verbrauchsausweis ist immer schlecht, denn er besagt wenig. Nur was die Bewohner halt verheizt haben. Niemand weiß, ob die es besonders warm haben wollten oder umgekehrt oft nicht zu Hause waren.

Der Bedarfsausweis, denn man m. K. nach beim Verkauf zwingend braucht, ist objektiv, denn er berücksichtig die Bausubstanz.

Und ein falscher Bedarfsausweis kann Betrug oder Beihilfe zum Betrug darstellen.

MfG
duck313

Beide Varianten sind erlaubt, sofern ein Energieausweis überhaupt erstellt werden muß.