Energieausweis liegt nicht vor

Servus Gemeinde

Nehmen wir mal an, eine Eigentumswohnung soll neu vermietet werden. Die fiktive Verwaltung des fiktiven Hauses hat sich in der Vergangenheit nie um den Energieausweis gekümmert, die Eigentümergemeinschaft (oder einzelne Eigentümer) hatte auch noch nie Anlass, einen solchen Ausweis zu fordern, da seit Einführung des Energieausweises kein Mieter- oder Eigentümerwechsel stattfand.

Nun hat also der fiktive Mieter A den Mietvertrag seiner Wohnung gekündigt, Eigentümer B wird vom Makler seines Vertrauens auf die Pflicht zur Vorlage dieses Ausweises angesprochen und kann diesen Ausweis, auch nach Rücksprache mit der Verwalterin nicht vorlegen. Verwalterin ist eine Dame aus der Eigentümergemeinschaft, die es eher billig als gut macht. Um den Ausweis schnellstens zu erstellen, müsste die fiktive Verwalterin bei allen Mietern die Verbrauchszahlen der vergangenen 3 Jahre einholen, das kann dauern.

Nun zur eigentlichen Frage: wer wäre hier haftbar zu machen, wenn die Wohnung erstmal ohne Energieausweis angeboten würde, ein Mietinteressent diesen aber verlangt und, wg Nichtvorlage, den Eigentümer anschwärzt?

Der Makler, der das Angebot trotz Nichtvorlage des Ausweises einstellt?

Der Eigentümer der zu vermietenden Wohnung?

Die Verwalterin?

Die Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit?

Zwar weiß der Makler, dass in den seltensten Fällen (keine 2%) Mietinteressenten nach dem Ausweis fragen, auch bekommen solche „Wissen vortäuschenden Kunden“ nie und nimmer einen Mietvertrag bei professionellen Vermietern, aber die theoretische Gefahr einer Bußgeldforderung bestünde in oben ausgedachtem Fall.

Ich hoffe, dass das hier das richtige Brett dafür ist, freue mich auf Euere Einschätzungen und sage

verbindlichsten Dank

Nun zur eigentlichen Frage: wer wäre hier haftbar zu machen,
wenn die Wohnung erstmal ohne Energieausweis angeboten würde,
ein Mietinteressent diesen aber verlangt und, wg Nichtvorlage,
den Eigentümer anschwärzt?

Der Makler, der das Angebot trotz Nichtvorlage des Ausweises einstellt?

Der doch nun am allerwenigsten, es sei denn er würde wahrheitswidrig behaupten es gäbe einen Energipass.

Der Eigentümer der zu vermietenden Wohnung?

Der in meinen Augen zu allererst.

Die Verwalterin?

Ist die Verwalterin denn von der Eigentümergemeinschaft zu Erstellung des Energieausweises aufgefordert worden ? Dieses ist mit Kosten für die Eigentümer verbunden, vielleicht ist die Verwalterin gar nicht befugt, ohne Beschluß der Eigentümer solche Ausgaben zu veranlassen.

Die Eigentümergemeinschaft in ihrer Gesamtheit?

Schwer zu sagen, die Gemeinschaft ist nicht für den Einzelnen verantwortlich.