Energieausweis

Hallo zusammen,

ein paar Zeilen weiter unten hat Andrea ein paar interessante Fragen zu dem Thema aufgeworfen doch bleibt für mich einiges unbeantwortet.

  1. Energiepass, Energieausweis und wie das Kind noch so alles heißt… welches ist die einzig wahre und gültige Variante? (Ich sehe hier schon die ersten Betrüger von Haus zu Haus ziehen und vermeintlich echte Dokumente ausstellen)

  2. Woran erkenne ich einen berechtigten Aussteller?

  3. Eigentlich berachten mein Mieter und ich den ganzen Kram als nichts anderes als Geldschneiderei zugunsten irgendwelcher Intressengruppen (Schornsteinfeger, Architekten etc.) wir messen unsere Verbräuche und vergleichen sie mit den Angaben des dt. Mieterbundes - danch liegen wir am unteren Ende der Skala und somit sehr gut im Rennen. Was man noch machen könnte wissen wir selbst und steht unseres Erachtens in keinem Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.

  4. Angenommen man kommt um das Ding nun gar nicht herum - wo liegen in etwa die Kosten und auf wieviel Jahre verteilt kann man die Kosten dann als Nebenkosten umverteilen?

  5. Ganz besonders interessiert mich die Frage wie verhält sich eigentlich diese Energieverordnung im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz… wenn z.B. eine Fachwerkfasade und das Ziegeldach unter Schutz stehen… wer schlägt wen? Oder muss man dämmen bis der Schimmel kommt?

  6. Eigentlich könnten Mieter und Vermieter die Sache doch auch vertraglich ausschließen - oder?

Gruss Keuper

  1. Energiepass, Energieausweis und wie das Kind noch so alles
    heißt… welches ist die einzig wahre und gültige Variante?
    (Ich sehe hier schon die ersten Betrüger von Haus zu Haus
    ziehen und vermeintlich echte Dokumente ausstellen)

Offiziell heißt das Kind „Energieausweis“, es gibt aber auch lokale Energiepässe, die sich kaum unterscheiden. Man kann sich aussuchen, wer den Energieausweis ausstellt, und muss nicht jeden x-beliebigen Anbieter nehmen.

  1. Woran erkenne ich einen berechtigten Aussteller?n

Da sist gar nicht so einfach. Energieberater können z.B. bei der BAFA eingetragen sein und/ oder bei der dena. Ansonsten die Fortbildung zum Energieberater.

  1. Eigentlich berachten mein Mieter und ich den ganzen Kram
    als nichts anderes als Geldschneiderei zugunsten irgendwelcher
    Intressengruppen (Schornsteinfeger, Architekten etc.) wir
    messen unsere Verbräuche und vergleichen sie mit den Angaben
    des dt. Mieterbundes - danch liegen wir am unteren Ende der
    Skala und somit sehr gut im Rennen. Was man noch machen könnte
    wissen wir selbst und steht unseres Erachtens in keinem
    Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.

Wenn ein Mieter oder Mietinteressent keinen Energieausweis sehen möchte, braucht man auch keinen Energieausweis. Man kann sich also theroretisch auch ohne einigen. Die Aussteller haben da nicht viel von dem Energieausweis, denn die Ausstellung wird nicht kostendecken sein - es sei denn nach der Ausstellung erfolgt eine ausführliche Beratung , um den Energieverbrauch künftig zu verringern. Dass Schornsteinfeger den Energieausweis ausstellen dürfen wäre mir neu.

  1. Angenommen man kommt um das Ding nun gar nicht herum - wo
    liegen in etwa die Kosten und auf wieviel Jahre verteilt kann
    man die Kosten dann als Nebenkosten umverteilen?

Zu den Kosten gibt es unterschiedliche Angaben, von 50 bis 150 Euro für einen verbrauchsorientierten Energieausweis bis 250 Euro oder mehr für den bedarfsorientierten Energieausweis ist zu lesen.

  1. Ganz besonders interessiert mich die Frage wie verhält sich
    eigentlich diese Energieverordnung im Zusammenhang mit dem
    Denkmalschutz… wenn z.B. eine Fachwerkfasade und das
    Ziegeldach unter Schutz stehen… wer schlägt wen? Oder muss
    man dämmen bis der Schimmel kommt?

Von der Denkmalschutzbehörde können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Und wer dämmt bis deer Schimmel kommt, ist schlecht beraten und kümmert sich nicht um die Lüftung.

  1. Eigentlich könnten Mieter und Vermieter die Sache doch auch
    vertraglich ausschließen - oder?

siehe oben, das hängt vom Mieter oder Mietinteressenten ab. Wenn ein Mieter oder Mietinteressent den Energieausweis einfordert, hat er auch den Anspruch diesen vorgelegt zu bekommen. Das wird also der Markt regeln und momentan steht der Markt eher auf Mieterseite.

Gruß, Andy K.