… miete wohnen ist ende der 30iger jahre gebaut wurden und nun die frage muss der vermieter ein Energieausweiß haben ? er sagt zu mir das brauch er nich da das Haus eine 36 iger Aussenwand hat ist das so korekt ist aber nicht gedämmt und der putz aussen ist auch nich der neue also 30 iger jahre…
achso ist ein Mehrfamilienhaus
Hallo!
Er muss nur einen Ausweis bei Neuvermietung oder Verkauf dem Interessent kurzfristig auf Verlangen vorweisen. Der Ausweis dient dazu, dem Interessenten eine Möglichkeit zu geben unterschiedliche Gebäude energetisch vergleichen zu können.
Für Bestandsmieter muss er keinen Ausweis anfertigen lassen.
Im Ausweis werden keine Vorschriften zur Dämmung oder Wandstärken getätigt - im Ausweis wird nur dargestellt wie der derzeitige Iststand ist .
Nur neue Mieter haben einen Anspruch auf einen Energieausweis, derzeitige Mieter nicht. Einen Energieausweis braucht jeder, der Gebäude oder Wohnungen verkauft, vermietet oder verpachtet.
JM
Hallo,
ein Energieausweis muss nur bei Verkauf oder Mieterwechsel vorgelegt werden. Wenn Sie also schon in dem Haus wohnen, muss der Vermieter keinen Energieausweis vorlegen.
Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweis hat aber auch nichts mit dem aktuellen Wandaufbau des Gebäudes zu tun.
Bei weiteren Fragen gerne genauere Infos.
Antwort:
Bei einem Nutzerwechsel muss der Energieausweis auf Verlangen dem potenziellen neuen Käufer oder Mieter vorgelegt werden können. Bereits seit dem 1. Juli 2008 ist er Pflicht für alle Wohngebäude, die bis 1965 erstellt wurden – und seit diesem Jahr auch für alle später errichteten Wohngebäude.
Seit dem 1. Oktober 2008 darf der Ausweis nur noch in der bedarfsorientierten Variante ausgestellt werden. Grundlage hierbei ist die Analyse und Bewertung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage.
Quelle: http://www.obi.de/de/ratgeber/energiesparen/energiea…
Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen (EnEV 2009 §16 Abs. 2). Ausgenommen hiervon sind kleine Gebäude und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV[1]).
Hier ist der Ausweis nur dem Zukünftigen Mieter oder Käufer vorzulegen
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis
Der Energieausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Muss der Vermieter diese durchführen?
Nein. Es besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter.
Der Energieausweis soll lediglich den Vermieter informieren,
wie eine bessere Energieeffizienz erzielt werden kann. Kauf- oder
Mietinteressenten haben jedoch ein Recht auf Einsicht in die
Modernisierungsempfehlungen.
Auch hier kein Hinweis darauf, dass der aktuelle Mieter einen Energieausweis bekommt außerdem:
Quelle
http://www.zukunft-haus.info/uploads/tx_zrwshop/Flye…
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden? Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn sie das Gebäude verkaufen oder eine Wohnung vermieten wollen. Solange kein Verkauf oder Mieterwechsel stattfindet, wird kein Energieausweis benötigt.
Der Energieausweis enthält auch Modernisierungsempfehlungen. Muss der Vermieter diese durchführen? Nein. Es besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter. Der Energieausweis will lediglich den Vermieter motivieren, eine bessere Energieeffizienz zu erzielen.
Quelle:
http://www.mieterbund.de/energieausweis.html
Grüßle
bernd stephanny