Energieausweiss

Laut gesetzt sollte der Energieausweiss bei Verkauf, auf Verlangen unverzüglich vorgezeigt werden.

Was heisst das genau? …Steckt schon der Verkäufer in Schwierigkeit, wenn er ihn nicht sofort bei der Nachfrage vorzeigt?(Kann ein potenzieller Käufer den Verkäufer sofort verklagen, wenn der Ausweiss fehlt?)

oder reicht es wenn der Verkäufer ihn erst nach Nachfragen schnell erstellen lässt ?

Hallo Fantazja,

zunächst einmal stellt das Fehlen eines Energieausweises eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden kann.

Da es bislang keinerlei Urteile dazu gibt und der Sinn und Zweck dieses Ausweises sehr in der Kritik steht, ist schwer zu sagen, wann welche Bußstrafe verhängt werden könnte.

In dem genannten Fall wären die Verhandlungen ja wohl in der Schwebe und es könnte durchaus Bestandteil der Verhandlungen sein, dass der potentielle Verkäufer dem potentiellen Käufer demnächst erst einmal den Energieausweis vorzeigt, bevor das Geschäft zustande kommt.

Gruß!

Horst