Energieausweisvorlage bei Immobilienverkauf

Muss nicht der Verkäufer einer Immobilie unaufgefordert einen Energieausweis den käufer vorlegen???

Meiner meinung nach muss der Verkäufer dies unauafgefordert tun, oder???

nein, den muss er spätestens auf verlangen unverzüglich vorlegen.

lg dev

zu viele Punkte
Hallo,

jetzt arbeite nicht in einer Salamitaktik, sondern bringe alle offenen Punkte und Fragen systematisch zusammen.

Dazu lege alle Objektunterlagen.

Damit geh zu einem Fachanwalt für Baurecht und führe eine ERSTBERATUNG durch. Diese Beratung ist immer kostenmäßig begrenzt und Du bekommst einen Überblick über die gesamte rechtliche Situation und falls Dir etwas noch zusteht, mit welchem Aufwand dies zu erreichen ist inkl. des Risikos.

Christian

Hallo lara22,

Muss nicht der Verkäufer einer Immobilie unaufgefordert einen
Energieausweis den käufer vorlegen???

Meiner meinung nach muss der Verkäufer dies unauafgefordert
tun, oder???

bei einem denkmalgeschützten Gebäude muss er noch nicht mal einen haben.

Gruß, Karin