Hallo, mein Energieberater hat trotz mehrmaliger Erinnerung meine Unterlagen/Rechnungen für den Zuschuss nicht fristgerecht eingereicht. Schließlich behauptete er, es gäbe eine Nachfrist von 9 Monaten, um die Unterlagen einzureichen. Grundsätzlich ist das richtig.
Schließlich habe ich mir kurz vor Ablauf der 9 Monate Nachfrist einen anderen Energieberater gesucht, weil er wieder nichts machte. Der neue Energieberater hat mir die Unterlagen dann fristgerecht eingereicht.
Nun bekam ich aber eine Absage von der KfW für den Zuschuß. Begündung ist, daß man zum Ablauf der 3 Jahre, in denen man die Arbeiten machen lassen kann, zumindest die Fertigstellung der Arbeiten melden muss. Auch das hat der alte Energieberater nicht gemacht!
Den alten Engergieberater zu verklagen bringt nichts, da er bei der Auskunft über seine Finanzen die höchste negative Punktzahl hat und mehrfach nicht zum Offenbarungseid erschienen ist.
Für mich ist sein Verhalten vorsätzlicher Betrug. Gibt es eine Möglichkeit ihn zumindest anzuzeigen und andere Leute vor ihm zu schützen? Auf Schadenerstatz verklagen brauche ich ihn nicht, da es rausgeworfenes Geld wäre.
Das zumindest ist Unsinn. Lies mal, was man darunter versteht:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Wo ist denn hier jemand getäuscht worden, um einen Vermögensvorteil zu verschaffen?
Anzeigen bringt also nichts.
Aber hatte der Kerl denn keine Betriebshaftpflicht?
Ob er eine Betriebshaftpflicht hat weiß ich nicht. Das würde ich wohl erst erfahren, wenn ich einen Prozess gegen ihn gewinne. Eine Antwort von ihm bekomme ich sicher nicht! Denn er hat auch nicht auf mehrere Anrufe vom Schlichterausschuss der Energieberater reagiert! Die hatte ich auch eingeschaltet!
Er ist ja nicht mal zu mehreren Terminen zum Offenbarungseid erschienen - laut Auskunft über seine Finanzen! Unter den Umständen kann ich nicht glauben, dass er die Prämie für eine Berufshaftpflicht bezahlt hat, selbst wenn er einmal eine abgeschlossen hätte.
prüfe ob nicht der neue Berater haften müsste, wenn er nicht auf die Fertigmeldung hingewiesen hatte.
Meines Erachtens nach hätte er bei der fortgeschrittenen Zeit und der letzten Frist daran denken müssen und den Kunden darüber befragen müssen.
Dass der erste Energieberater finanzielle Probleme hat, muss ja nicht so bleiben. Deshalb kann man sehr wohl einen Titel erwirken über die entgangene KfW-Prämie und daraus immer wieder versuchen zu vollstrecken.
30 Jahre lang.
Strafrechtlich sehe ich keine Anknüpfungspunkte.
MfG
duck313
Hallo,
die KfW kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auch nach dem Ablauf von Fristen noch positiv über den Tilgungszuschuss entscheiden. Das geht natürlich nicht automatisch. Dafür ist Handarbeit von Seiten des neuen Energieberaters, der Hausbank und des Kunden notwendig. Die drei Parteien müssen mit viel „Bitte, Bitte“ den Umstand darlegen, sogar so weit wie möglich beweisen (z.B. mit Briefen Deinerseits an den alten Energiebrater), dass der Fristverzug in der Arbeit des alten Beraters begründet liegt.
In dem Zusammenhang könnte man sich auch gleich bei der KfW über diesen Berater beschweren - mit ein wenig Glück fliegt der aus der Liste der zugelassenen Berater. Das hilft anderen, nicht auf diesen Schludrian herein zu fallen - und Euch vielleicht, die Einzelfallentscheidung positiv zu beeinflussen.
Und wenn man den alten Berater verklagen wollte, dann auf Schadenersatz - natürlich nur, wenn der Schaden unabwendbar eingetreten ist. Selbst wenn der Berater heute kein Geld hat - titulierte Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Und auch wenn der Insolvenz anmeldet, kann der Anspruch unter Umständen weiterhin bestehen bleiben.
Grüße
Pierre