Energieeffizienz

Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne in einem 7-Familienreihenhaus mit Eigentumswohnungen. Das Dach des Hauses wurde von 8 Jahren neu eingedeckt, eine ordentliche Dämmung leider versäumt. Die Dachgeschoßwohnung, über welcher kein Speicher mehr liegt, leidet deshalb unter markanten Wärmeeffizienznachteilen. Die Eigentümergemeinschaft will eine Neueindeckung mit Dämmung angesichts der hohen Kosten (noch) nicht durchführen, ist aber bereit, eine angemessene Lösung zur Entlastung des einzelnen Eigentümers und zu Lasten der Gemeinschaft zu akzeptieren. Es geht im Kern darum, eine kostengünstige Schätzung der Wärmeverluste ggü. einem gedämmten Dach zu erreichen. Es kommt dabei nicht so sehr darauf an, die individuelle Genauigkeit unserer Verhältnisse zu treffen als vielmehr den Hausfrieden durch eine von allen akzeptable Vereinbarung wieder herzustellen; konkret, gibt es dafür nach neueste Erfahrungen anerkannte Durchschnittswerte an Wärmeverlusten, möglichst mit der Angabe von Quellen. Vielleicht ist es auch notwendig, dass Sie noch weitere Angaben benötigen, um eine solche Aussage machen zu können - dann lassen Sie es mich bitte wissen.
Beste Grüße
H. J. Ricken
PS Können Sie mir sagen, wie teuer in etwa das Gutachten eines Energieberaters ist?

Der Anteil des Daches am Gesamtverlusten hängt natürlich auch von der Qualität der anderen energierelevanten Bauteile an.
Wenn an dem Haus alles durchschnittlich mieserabel ist, schätze ich den Dachanteil vorbehaltlich Augenscheinnahme und Berechnungsergebnissen grob mit 15-25 Prozent.
Ein Gebäude-Energieefizienzgutachten für ein mittelgroßes Haus mit reiner Wohnnutzung und 5-10 Wohneinheiten wird nach LEG berechnet, aktuell etwa 700-1000€ kosten. Nach der moderneren DIN 18599 berechnet + ca. 500€. Ggf. können Fördermittel abgezogen werden. In den Metropolen müssen möglicherweise deutlich höhere Preise bezahlt werden. Bei Honoraren die darunter liegen, würde ich Sachverstand, Erfahrung und oder Vollständigkeit des Gutachtens (z.B. dynamische Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, exakte Schwachstellenanalyse, verschiedene Optimierungsvarianten) anzweifeln.
LG
Volker

Lieber Herr Drusche,
vielen Dank für die prompte Antwort; zur Ergänzung darf ich Ihnen gem. Ihrer Anregungen noch mitteilen, dass die DG-Wohnung weitere Nachteile hat; so sind die Außenwände vom EG bis 3. OG 42 cm, in der DG-Wohnung lediglich zwischen 15 und 35 cm stark. Zudem laufen die Heizungsrohre auf der Wand und ungedämmt von Wohnung zu Wohnung, sodass die unteren Wohnungen auch dadurch erwärmt werden, wenn darüberliegende Wohnungen, so z. B. alleine die DG-Wohnung beheizt wird. Die Fenster sind alle doppeltverglast, eine Fensterwartung, ggflls. Erneuerung wurde auf der letzten ETV beschlossen. Haben diese Informationen noch Einfluss auf den von Ihnen grob geschätzten Wärmeverlust von 15 bis 25%? Wenn ja, in welcher Größenordnung.
Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht
H. J. Ricken

Hallo Herr Ricken,

ich selber kann Ihnen leider nicht qualifiziert weiterhelfen, werde die Anfrage aber an ein paar Kollegen weitergeben. Melde mich dann.
Beste Grüße
Sylvia Schädlich

Vielen Dank Frau Schädlich,
aus einer anderen Antwort habe ich gelernt. dss noch folgendes von Bedeutung sein könnte. Die DG-Wohnung hat weitere Nachteile; so sind die Außenwände vom EG bis 3. OG 42 cm, in der DG-Wohnung lediglich zwischen 15 und 35 cm stark. Zudem laufen die Heizungsrohre auf der Wand und ungedämmt von Wohnung zu Wohnung, sodass die unteren Wohnungen auch dadurch erwärmt werden, wenn darüberliegende Wohnungen, so z. B. alleine die DG-Wohnung beheizt wird. Die Fenster sind alle doppeltverglast, eine Fensterwartung, ggflls. Erneuerung wurde auf der letzten ETV beschlossen.
Ich warte gespannt auf Ihre Ausführungen, schönes Wochenende

H. J. Ricken

Hallo Herr Ricken,

habe einen Kollegen angemailt; hier seine Antwort:

„Es wäre zu klären:
Wo liegt das Objekt? Hier in der Umgebung (Ruhrgebiet), wo man mal vorbei fahren könnte, um es sich anzuschauen?
vor 8 Jahren galt die WärmeschutzVO 1995 – muss mal nachschauen, ob bei einer Neueindeckung nicht ohnehin Mindestanforderung zu erfüllen gewesen wären. Exsistieren noch Rechnungen aus der Zeit? Fotos der Maßnahme?
Eine ungefähre Berechnung ist kein Problem, man kann mit Faustformeln ungefähre Einsparpotentiale pro m² Dachfläche abschätzen… Wärme steigt nach oben, daher erhöhte Verluste als eine Erdgeschoßwohnung!
Anerkannte Durchschnittswerte… mir fallen die Richtlinien für Datenaufnahme ein…“

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Beste Grüße
Sylvia Schädlich

Hallo Frau Schädlich,
zunächst für Ihre erneute schnelle Reaktion; leider liegt das Objekt in Frankfurt, zu weit für einen kurzen Besuch. Wir wollen auch nicht nachkarten, da letztlich eine Neueindeckung von allen Eigentümern nach Miteigentumsanteilen zu begleichen wäre. Aber vielleicht können Sie mir als Banker helfen, wie man die unteschiedlichen Wärmedurchgangskoeffizienten von 2,6 ohne und 0,23 mit Dämmung in Prozente an Wärmeverlust durch Unterlassung der Dämmung ummünzt. Aus einer anderen Antwort habe ich die Faustformel 15 bis 25% Verlust erhalten; haben Sie evtl. einen weniger breiten Schätzwert?
Schönes wochenende

H. J. Ricken

Sehr geehrter Herr Ricken,

Ich kann ihnen nicht genau sagen was ein Energieberater kostest.
In der Schweiz ist dies nicht sehr teuer (ca. 500 Fr.) da es von der Stadt angeboten wird und viele Stadte daran interessiert sind den Energieverbrauch zu senken (auch wegen dem Label "Energiestadt).
Ich würde ihnen empfehlen einen solchen städtischen Energieberater zu kontaktieren.

Was ich sagen kann: Die Wärmeverluste durch ein unisoliertes Dach sind sicher sehr hoch. Angesichts der steigenden Energiepreise lohnt sich da eine energetische Isolierung in jedem Fall und der pay back ist schon nach wenigen Jahren erreicht.

Freundliche Grüsse

Nicolas Esseiva

Hallo Herr Ricken,
bin ziemlich im Stress, daher meine Antwort erst jetzt:
U-Wert von 2,5 ohne Dämmung kann ich teilen; mit Dämmung würde ich von 0,5 ausgehen.
Der Wärmeverlust berechnet sich nach:
Q=U*A*(T innen - T außen)
mit A - Dachfläche
Da die Dachfläche und die Temperaturdifferenz gleich bleiben in den Fällen mit und ohne Dämmung, hängt die Höhe des Wärmeverlustes nur vom U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ab.
Das heißt, je nachdem welche Bezugsgröße gewählt wird, hat man ohne Dämmung den fünffachen Wärmeverlust durch das Dach wie mit Dämmung bzw. mit Dämmung nur 20% des Wärmeverlustes ohne Dämmung.
Natürlich sollte man berücksichtigen, dass die Dachgeschosswohnung auch noch Wärme durch die Wände verliert; daher kann man die o.a. Rechnung nicht voll auf die Gesamtwärme bzw. die Wärmekosten übertragen.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Für weitere Fragen stehe ich erst ab Montag zur Verfügung.

Beste Grüße

Sylvia Schädlich

Vielen Dank Frau Schädlich,
dass Sie sich trotz Ihrer persönlichen Anspannung nochmals die Mühe einer für einen Banker verständlich Erklärung gemacht haben. Durch die dünneren Außenwände der DG-Wohnung im Vergleich zu den anderen Stockwerken bestehen ja noch weitere Nachteile des Dachgeschoßes.
Nochmals danke und vielleicht kann ich Sie mal in einem Bankproblem unterstützen (was ich Ihnen aber von Herzen nicht wünsche), kommen Sie gesund durch Stress und das Leben, beste Grüße
H. J. Ricken

Hallo Frau Schädlich,
nach unserer ETV habe ich noch eine kleine Nachfrage, die Sie wahrscheinlich ohne große Anstrengung beantworten können. Gem. der EnEV 09 besteht eine Nachrüstpflicht für die Dämmung oberster Geschoßdecken beheizter Räume, sofern darüber ein begehbarer resp. zugänglicher, nicht begehbarer Raum liegt. Bedeutet dies, dass im Falle einer bewohnten Dachgeschoßwohnung, die keine Geschoßdecke hat und deren Decke die Dachschrägen des Hauses darstellen,in diesem Falle eine Dämmpflicht für das Dach besteht.
Beste Grüße

H. J. Ricken

Hallo Herr Ricken,

ich war mal wieder viel unterwegs, daher die Antowrt erst jetzt:

Wenn die EneEV fordert, dass eine Dämmung gegenüber unbeheizten Räumen nachgerüstet werden muss, würde ich daraus erst recht eine Pflicht zur Nachrüstung von Dämmung gegen Außenluft ableiten. Ob das aber juristisch standhält, weiß ich nicht.

Für mich stellt sich nach wie vor die Frage, ob die Dämmung vor 8 Jahren nach der WSVO ausgeführt wurde, denn ich glaube nicht, dass man die damals geltenden Grenzwerte ohne Dachdämung erreicht hat. Hier würde ich ansetzen und dann die Argumentation mit der EnEV als Unterstützung dazu nehmen.

Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter. Beste adventliche Grüße

S.Schädlich

Hallo Frau Schädlich,

nach unserer ETV habe ich noch eine kleine Nachfrage, die Sie
wahrscheinlich ohne große Anstrengung beantworten können. Gem.
der EnEV 09 besteht eine Nachrüstpflicht für die Dämmung
oberster Geschoßdecken beheizter Räume, sofern darüber ein
begehbarer resp. zugänglicher, nicht begehbarer Raum liegt.
Bedeutet dies, dass im Falle einer bewohnten
Dachgeschoßwohnung, die keine Geschoßdecke hat und deren Decke
die Dachschrägen des Hauses darstellen,in diesem Falle eine
Dämmpflicht für das Dach besteht.
Beste Grüße

H. J. Ricken

Vielen Dank Frau Schädlich,
ich habe inzwischen mit einem Dachdecker das Dach an einer geeigneten Stelle von unten aufmachen lassen; der Dachaufbau besteht aus: vollflächig Holz, Sparren, Folie, nochmals vollfl. Holz, Verlattung und Ziegel; zumindest an dieser Stelle keinerlei Dämmung. Deshalb haben wir beschlossen, dass Dach gem. Anforderungen der EnEV 09 zu dämmen.
Danke nochmals für Ihre Unterstützung, frohe Weihnacht
H. J. Ricken