Energieeffizienze Sanierung & Mieterschutz

Hallo liebe Mitglieder,

wenn die Hausverwaltung eine Energieeffizienze Sanierung durchzuführen will, die unter anderem den kompletten Austausch der Fenstern,Umbau der Heizung auf zentrale Fernwärme,Dämung der Fassade und des Dachbodens sowie die Einrichtung eines Balkons beinhaltet.

Welchen Schutz hat der Mieter?
Wieviel könnte die Mietminderung wärhend der Bauphase betragen und gebe es einen besonderen Kündigunsrecht?

M.K.

Hallo,

Der Mieter hat solche Arbeiten erst mal zu dulden. Er könnte natürlich auch den Verwalter fragen, ob er ohne Rechtsanspruch auf die Sanierungsmaßnahme verzichtet, weil sich der Mieter durch den Einbau besserer Fenster über die Maßen beeinträchtigt sieht. Vielleicht ist der Verwalter dann bereit darauf zu verzichten und Geld zu sparen.

Wieviel könnte die Mietminderung wärhend der Bauphase betragen
und gebe es einen besonderen Kündigunsrecht?

Ein besonderes Kündigungsrecht resultiert daraus meines Wissens nach nicht.
Ein Minderungsrecht steht dem Mieter zu, wenn die Maßnahme die Nutzung der Mietsache erheblich beeinträchtigt oder zur besonderen Belästigung des Mieters führt. Genaue Höhe der Mietminderungsansprüche kenne ich nicht. Da könnte sich der Mieter über Googel schlau machen oder hoffen, dass diese Arbeit jemand anderes hier im Forum übernimmt.

Gruß

Joschi

Hallo, Korrektur,

Wieviel könnte die Mietminderung wärhend der Bauphase betragen
und gebe es einen besonderen Kündigunsrecht?

Ein besonderes Kündigungsrecht resultiert daraus meines
Wissens nach nicht.

Nach § 554 BGB Abs 3 steht dem Mieter unter gewissen Voraussetzungen ein besonderes Kündigungsrecht zu: http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html

Gruß

Joschi

Viellen Dank, die empfolene Seite ist grossartig!