Energieeinsparng dämmen von heizungsrohren

In einem Mehrfamilienhaus gibt es 8 mietparteien die mieter aus dem EG bemängeln schon seit längerem die unzreichende Heizkraft leistung-ohne erfolg, der besitzer beharrt daraf die heizung wie auch die thermostatventile wie auch die wärmedämmung von fussboden (keller unbeheizt)und der drei aussenwände der wohnung. das lüftungsverhalten ist falsch deshalb ist es immer unangenehm kühl kalt frostig an den füssen, zu allen tageszeten je nach aussentemperatur und witterung.
aber die mieter lüften gewissenhaft nach der anleitung sdes mieter schtzbundes.afgefallen ist den mietern-die heizungsrohre im keller von der anlage bis zu den im eg befindlichen heizkörpern liegen offen an der kellerdecke ohne wärmedämmung. Ist das erlaubt-kann man sich doch nicht vorstellen, müssen die mieter frieren was für pflichten hat bes. der vermieter um die wohlfühlsitation bzw. die momentrane sehr belastende situation zu verändern?

Hallo,
grundsätzlich gilt gemietet wie gesehen. Alles, was beim Einzug schon so war und nicht auf Wartungsmängel zurückzuführen ist, muß man hinnehmen.

aus dem EG

Bei einer EG-Wohnung ist es üblich, daß sie „von unten kalt ist“.

unzreichende Heizkraft leistung-ohne erfolg

Damit muß man sich aber nicht abfinden. Wenn der Vermieter die Vorlauftemperatur nicht freiwillig anhebt, weil er die Ursace beim Mieter sieht, hilft aber leider nur fachkundigen Rat zu suchen.

heizungsrohre im keller von der anlage bis zu den im eg
befindlichen heizkörpern liegen offen an der kellerdecke ohne
wärmedämmung. Ist das erlaubt

Soweit ich weiß, ist es noch zulässig, muß aber bis ? geändert werden. Aber nicht zu früh freuen - die Kosten können als Modernisierung höchstwahrscheinlich auf die Mieter umgelegt werden.

Cu Rene

gemietet wie gesehen-dazu zu erwähnen: das ist nsere erste wohnung gewesen, aufgrund von schwangerschaft mit zwillingen im 8.monat war der zeitdruck groß -ausserdem alg2(d.h.nicht die leihtesten vorraussetzungen um bei einem vermieter eindruck zu schinden), da frau schwanger ohne arbeit vater im letzten jahr der ausbildung, er hat sein arbeitsplatz praktischerweise 300 meter von der whg. entfernt. die vermieterin wusste auch von all den genannten umständen,ausserdem seien auf nachfrage, die böden gedämmt-unter dem laminat, und immer schimmelfrei gewesen (lügen!weissman jetzt)
beschwerden wegen mangelder hezungsmöglchkeiten wärmebrücken und eben die extreme fussbodenkälte-laminatund 1mm trittschall(übrigens ist der boden nach und nach an den fugen verschoben)habe gelesen aufgrund von den unebenheiten die nicht ausgeglichen sind und kälte /feuchte
wie sieht es jetzt aus?

Ja, ja, es sind immer alle anderen Schuld.

Warum sollte sich an der rechtlichen Würdigung etwas ändern?

Schimmel gab es im UP nicht. Hier muss ergründet werden, wo der Schimmel (wenn es welcher ist) herkommt. Fristlose Kündigung durch den Mieter ist bei Gesundheitsgefährdung möglich. Wenn die Ursache allerdings im Mieterverhalten gelegen haben sollte, was möglich ist, kann das richtig teuer werden.

vnA

vnA

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nachweislich im haus 3 andere wohnngen schimmel feuchtigkeit,gegenüberliegende eg-wohnung klagt auch über kälte und das bereits n den lauhen spätsommernaechten eine wolldecke mt teppich oder schuhe unter den füßen da sonst diefüße nach gewisser zeit auf dem boden anfangenweh z tun vor kälte.
ausserdem-vor kurzem erst von mitmieter erfahren die vormieter von EG bei betroffener whg.sind ausgezogen wegen schimmel-kind bekam asthma-der mieter davor ebenso das gleiche.
und dann?

Hallo,

nachweislich im haus 3 andere wohnngen schimmel

andere Baustelle…gilt hier also nicht
Nur weil im Nachbarhimmel es regent, muß in diesem Himmel es auch so sein…

feuchtigkeit,gegenüberliegende eg-wohnung klagt auch über
kälte und das bereits n den lauhen spätsommernaechten eine
wolldecke mt teppich oder schuhe unter den füßen da sonst
diefüße nach gewisser zeit auf dem boden anfangenweh z tun vor
kälte.

Gegen Kälte sollte man sich schon mal etwas anziehen, auch an die Füße. Das spart ersteienmal Heizkosten. Die Heizung schafft es nicht alles auf 36,5 °C Körpertemperatur zu bringen, muß sie auch nicht.
Zudem gibt es Teppiche für kühle Böden.

ausserdem-vor kurzem erst von mitmieter erfahren die vormieter
von EG bei betroffener whg.sind ausgezogen wegen schimmel-kind
bekam asthma-der mieter davor ebenso das gleiche.

Was vorher war ist Vergangenheit. Was zählt was ist die Wirklichkeit.

und dann?

Hmm, Ein Vermieter läßt eine Frau mit Kind ohne eigenes Einkommen aus zB sozialen Gründen in seine Wohnung einziehen. Als Dank dafür wird zuerst einmal die Schuld für Mängel beim Vermeiter gesucht.

Nun weiss die Frau auch, warum es so schwer für diese Gruppe ist überhaupt eine Wohnungzu finden. Es gibt eben nicht viele Vermieter, die Nachhilfeunterricht für Selbstverständlichkeiten geben wollen wie zB eine Wohnung richtig bewohnt wird.

Zudem sind Ansprüche und Wohnverhalten oft kontroproduktiv verknüpft, sodaß viele Mängel vom Mieter verursacht wurden, die der Vermieter auf seine Kosten beheben soll. Auch bei wiederholten Auftreten sieht oft der Mieter die Ursachen nie bei sich selber.

Vielen Dank, wer solche Mieter einziehen läßt, hat wirklich kein Glück gehabt. Der Vermieter wird das nächste mal wohl nicht wieder für diese Gruppe Mieter einziehen lassen.

Wer hat nun für die Verschlechterung für das Finden einer Wohnung für sozial Schwache Gruppen gelegt?

vlg MC

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das forum nennt sich werweisswas
I** weisswas-hier weiss jeder alles aber keiner hat ahnung-die aw der vermieter auf meine fragen sind ja überhauptnicht parteiergreifend und verraten euch nicht.
viel spaß hier noch schade

Hallo,

in einem Haus mit mehr als zwei Wohnungen müssen die vorhandenen (ungedämmten) Heizungsrohre lediglich gedämmt werden, wenn der Eigentümer wechselt.

Prinzipiell wird die Dämmung von Heizungsrohren durch die Energieeinsparverordnung EnEV in § 12(5) geregelt.

Erdgeschosswohnungen sind allerdings immer kühler als andere Wohnungen, weil eben meist der ungeheizte Keller darunter liegt. Dies kann insbesondere in älteren Gebäuden zu einer „gefühlten“ unterdimensionalen Heizsituation führen.

Der VM ist verpflichtet Mindesttemperaturen in der Wohnung zu gewährleisten. Diese liegen bei 20 bis 22 Grad Celsius. Allerdings „nur“ zwischen 6 h morgens und 23/24 h abends. Wenn diese (Raum)Temperaturen nicht erreicht werden liegt ein Mangel vor.

Schimmel ist ein anderes Thema. Dieser muss dem VM angezeigt werden und um Abhilfe gebeten werden. Prinzipiell berechtigt immer wieder auftretender Schimmel auch zur Mietminderung. Der VM muss ggf. nachweisen, dass keine Baumängel, sondern das Verhalten des Mieters zur Schimmelbildung geführt hat.

Will man das Mietverhältnis wegen Schimmelbildung kündigen, muss man als Mieter allerdings nachweisen, dass der Schimmelpilz toxinbildend ist und sich toxische Stoffe in der Atemluft befinden. Erst dann hat er wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 1 BGB.

Es gibt heute diverse Beratungsstellen gerade wenn Schimmel in Wohnräumen auftreten. Evtl. könnten diese weiterhelfen. Bei Mietminderung u.ä. immer fachlich versierte Hilfe in Anspruch nehmen!

Gruß
Nita