Energieeinsparverordnung

Hallo,

es gibt ja die Energieeinsparverordnung. Da es eine Verordnung ist und kein Gesetzt, wer kann mich zwingen diese einzuhalten?

Grüße

Thomas

Hi,

es gibt ja die Energieeinsparverordnung. Da es eine Verordnung
ist und kein Gesetzt, wer kann mich zwingen diese einzuhalten?

die Gerichte…
VO werden aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen, hier ist es das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“.
Die rechtliche Grundlage einer Verordnung ist übrigens immer im Dokumentkopf genannt. Hier ist es ein zweifacher Verweis: Die geltende VO verweist auf die erste VO („Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3144) wird nachstehend der Wortlaut der Energieeinsparverordnung in der ab dem 8. Dezember 2004 geltenden Fassung bekannt gemacht.“), diese dann auf das zugrunde liegende Gesetz ( http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s3144.pdf ).

GRuß Stefan

Hallo,
die Erklärung von Gossi war gut: Wer sagt Dir denn, wenn Du gegen eine Verordnung verstösst, Du nicht zur Kasse gebeten wirst. Das beste Beispiel ist doch unsere „Strassenverkehrordnung“. Genauso wie hier besteht die Möglichkeit, eine sog. Ordnungswidrigkeit zu begehen, wenn Du diese jedoch überschreitest, ist es eine Straftat. Ähnlich verhält es sich mit er EnEV und dem EEG oder dem StGB.

Soll nur heissen: „Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste“ oder anders: „Wo kein Kläger, da kein Richter“.

MfG

Bernd