Hallo,
laut der EnEV laüft am 31.12.2020 eine Frist für Öfen ab, die bestimmte Abgaswerte nicht erfüllen oder ein bestimmtes Alter haben. Ich frage hier nach der Ausnahmeregulung für Einzelöfen (Backöfen) , deren Betrieb bis 2024 erlaubt sein soll.
„Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW“
Es handelt sich um einen gußeisernen De Dietrich AL1077. Er hat in der Mitte zwei Flügeltüren und kann daher als Backofen genutzt werden. Dann würde er doch unter diese Ausnahmeregelung fallen?
Zum Verständnis: Wir unterstützen jegliche gesetzliche Bemühungen für saubere Luft!!. Wir haben z.B. seit 20 Jahren eine Thermosolaranlage zur Brauchwassererwärmung, die im Sommer die Ölheizung fast überflüssig werden lässt. Der gußeiserne Ofen ist ein Schmuckstück in unserem Wohnzimmer und wird ca. 4 x im Jahr mit Holz beheizt (wenn die Enkel kommen).
Kann jemand sagen (bevor ich unseren Schornsteinfeger frage), ob die Backofenausnahmeregelung hier bis 2024 greifen könnte. (Nach 2024 wird ohnehin komplett renoviert und der Ofen kommt raus)
Wenn die Ausnahmeregelung nicht greift, muss dann das Ofenrohr zum Kamin entfernt werden, oder reicht es, den Ofen einfach nicht mehr zu beheizen?
Vielen Dank für Antworten
RPK