Energieeinsparverordnung Befreeiung bis 2024 für alten Backofen

Hallo,
laut der EnEV laüft am 31.12.2020 eine Frist für Öfen ab, die bestimmte Abgaswerte nicht erfüllen oder ein bestimmtes Alter haben. Ich frage hier nach der Ausnahmeregulung für Einzelöfen (Backöfen) , deren Betrieb bis 2024 erlaubt sein soll.
„Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW“

Es handelt sich um einen gußeisernen De Dietrich AL1077. Er hat in der Mitte zwei Flügeltüren und kann daher als Backofen genutzt werden. Dann würde er doch unter diese Ausnahmeregelung fallen?
Zum Verständnis: Wir unterstützen jegliche gesetzliche Bemühungen für saubere Luft!!. Wir haben z.B. seit 20 Jahren eine Thermosolaranlage zur Brauchwassererwärmung, die im Sommer die Ölheizung fast überflüssig werden lässt. Der gußeiserne Ofen ist ein Schmuckstück in unserem Wohnzimmer und wird ca. 4 x im Jahr mit Holz beheizt (wenn die Enkel kommen).
Kann jemand sagen (bevor ich unseren Schornsteinfeger frage), ob die Backofenausnahmeregelung hier bis 2024 greifen könnte. (Nach 2024 wird ohnehin komplett renoviert und der Ofen kommt raus)
Wenn die Ausnahmeregelung nicht greift, muss dann das Ofenrohr zum Kamin entfernt werden, oder reicht es, den Ofen einfach nicht mehr zu beheizen?
Vielen Dank für Antworten
RPK

Hallo,
ein Ofen mit dem man auch backen könnte ist noch lange kein Backofen.

  1. wer dumm fragt bekommt dumme Antworten
  2. schlafende Hunde weckt man nicht. :rofl:

Wie umweltfreundlich du ansonsten agierst interessiert keinen Entscheidungsträger für Backöfen.

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[quote=„RPK, post:1, topic:9480296“]
Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW“
[/quote]

Fällt dein Herd darunter ? Wenn ja, dann wäre doch soweit alles OK.
Im Zweifel frage deinen Schorni.

Und wenn er jetzt gleich oder später außer Betrieb genommen werden müsste, so muss natürlich das Rauchrohr ab und das „Loch“ am Kamin verschlossen werden mit einem feuerfesten Deckel.
Denn alles so wie bisher bedeutet „betriebsbereit bzw. betriebsfähig“ Du müsstest ja bloß Brennstoff einlegen und anfeuern.
Ohne Rauchrohr wäre es unbedenklich, halt ein Dekostück.

mfG
duck313

Der De Dietrich AL1077 ist kein Herd.
Es ist auch kein Backofen.

Es geht hier ganz schlicht um einen aufwändig gestalteten und reich geschmückten gusseisernen Ofen, der im Inneren einen Raum zum Warmhalten von Speisen und Getränken, eventuell auch zum sehr langsamen Garen von Kartoffeln, Fleisch in der Brühe oder derlei Dingen hat. Ein Modell, das vom „Elsässer Krupp“ De Diedrich in der Gießerein Niederbronn les Bains nach Mustern (eventuell auch noch Formen) aus dem 19. Jahrhundert modern wieder aufgelegt worden ist.

Seine Nennheizleistung ist 5,8 kW, woran man bereits deutlich sehen kann, dass man mit dem schönen Ofen nicht backen kann.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
danke für die ausführlichen Hinweise und Antworten. damit ist die Frage für mich geklärt.
Grüss von RPK