Energieeinsparverordnung - Dämmung Dachboden

Hallo,

in der Energieeinsparverordnung von 2004 heißt es:

§9 Abs.3: Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m² · K) nicht überschreitet.

Ist diese Regelung nicht mehr in der derzeit gültigen Fassung von 2007 enthalten? Wo kann man hier etwas zur Dämmung der Geschossdecken finden? Welche Folgen hätte eine Nichtbeachtung für Vermieter? Wäre dies im schlimmsten Falle eine Ordnungswidridkeit?

Beste Grüße
Andreas

Hallo,

dies ist eine interessante Frage, deren Beantwortung ich mich auch gerade bemühe. Leider gibt es keien eindeutigen Aussagen dazu zu finden.

In meinem speziellen Fall hat der Vermieter das Dach neu decken lassen ohne Dämmung ainzusetzen, auch ist die oberste Geschossdecke nur sehr dünn, sodass wir im Winter imense Heizkosten haben. Angeblich soll nach ENEV bei einem Umbau des Daches die Dämmung Pflicht sein. Konnte selbts aber noch keine verwertbaren Gerichtsurteile dazu finden.

Gruß, Heinzelrumpel