Energiekosten ALG2

Hallo Forum,

es wird eine Wohnung mit Strom beheizt (Fußbodenheizung), Warmwasser aufbereitet und gekocht.

Den monatlichen Abschlag an den Energieversorger leistet der ALG2-Bezieher (bisher) selbst.

Seitens Amt keine Übernahme, auch nicht anteilig, mit der Begründung, dass nur ein Zähler installiert ist, und daraus nicht zu ersehen ist, wieviel Strom für essentielle Notwendigkeiten (Kochen, Abwaschen) verwendet wird und wieviel „Luxus“-Tätigkeiten wie z.B. Fernsehen zuzuschreiben ist.

Ist Fernsehen „Luxus“? Dies steht doch im direkten Widerspruch zur Tatsache, dass ein Fernseher eine unpfändbare Sache darstellt, da ein Recht auf Meinungsbildung besteht und TV den Zugang ermöglicht.

Ist ein PC „Luxus“? Immerhin werden regelmäßig Bewerbungen bei der ARGE vorgelegt, sprich das Gerät zur Änderung der Situation verwendet.
(Internet-Recherche / Zusammenstellen der Unterlagen)

Ist das Verhalten der Behörde korrekt?

Hallo Markus,
im ALG 2 ist Dein Regelsatz und „angemessener Anteil der Heizkosten“ enthalten. Strom für alles andere trägt jeder ALG 2 - Empfänger selber.
Grüße
Almut

Heisst auf Deutsch?

Heisst auf Deutsch?

das du das irgendwie trennen musst, dass was für Heizung draufgeht

LG
Mikesch

Heisst auf Deutsch?

Hallo Markus,
ich weiss jetzt nicht, was Du daran nicht verstehst. Du hast doch sicher einen Bewilligungsbescheid für das ALG 2 erhalten. Da steht auch, was das Amt an anteiligen Kosten für die Unterkunft bezahlt. Alles andere ist durch den Regelsatz abgegolten.
Jetzt verstanden?
Grüße
Almut

Hi,
normalerweise ist es ja so, dass man konkrete Abschläge für Heizung bezahlt, entweder an den Vermieter oder an Gas-/Strom-/Fernwärmelieferant. Diese werden, sofern sie angemessen sind, als Unterkunftskosten anerkannt und von der ARGE übernommen. Den Haushaltsstrom (zum TV-Gucken, Warmwasserbereiten, Licht etc.) muss man aus dem Regelsatz selbst zahlen. Wenn du nun mit Strom heizt und der Stromlieferant die Abschläge für Heizstrom und Haushaltsstrom nicht getrennt ausweisen kann, solltest du versuchen, dich mit der ARGE auf Anerkennung eines angemessenen Anteils des Abschlages als Heizkosten zu einigen. Es gibt Richtlinien, wie hoch die Heizkosten pro qm Wohnfläche maximal sein dürfen, daran kann die ARGE sich orientieren. Aber sie darf sich m.E. nicht weigern, überhaupt Heizkosten zu berücksichtigen, nur weil der Abschlag nicht aufgeschlüsselt ist.

Gruß
Nelly

Ok!
Danke, Nelly.

@Almut: So muss 'ne Antwort aussehen.

_Closed_

Hallo Markus,
für Dich noch mal die vollständigen Gesetze, darunter auch eine Tabelle, welche Miethöhen/Heizkosten übernommen werden. (da in Deiner Vika als Wohnort nur Dt. steht, musst Du Dir die richtige Stadt selber suchen)
[http://www.my-sozialberatung.de/files/20__SGB__II__1…](http://www.my-sozialberatung.de/files/20 SGB II 100406 pdf(1).pdf)
Höhe des Regelsatzes, Aufteilung des Regelsatzes
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.p…
Kosten für Unterkunft/Heizung
Grüße
Almut