Energiekosten in Betriebskostenabrechnung

Hallo,
ich hoffe das mir einer bei der frage helfen kann, welche wir uns gerade gestellt und auf unterschiedliche Ergebnisse gekommen sind :smile:

Bei einem Mietobjekt mit Gewerbeeinheiten ist eine jährliche Betriebskostenabrechnung vom 01.01-31.12 (Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr) durchzuführen. sämtliche Dienstleister stellen monatliche Rechnungen welche ohne Probleme zugeordnet werden können, nur bei den Energiekosten ist uns nicht bekannt, wie diese 100% richtig aufgeteilt werden müssen.

Problem ist, dass der Energieversorger ein ungerades Wirtschaftsjahr abgerechnet hat (z.B. 21.04.10-04.05.11). Es werden monatliche Abschläge gezahlt und dann eine Schlussrechnung. Betrifft Strom, Wasser/ Abwasser und Gaskosten. Leider liegen auch nicht die Zählerstände zum 01.01 und 31.12 eines Jahres vor, so dass man selber die Kosten lt. Einheit errechnen kann!?

Wie erfolgt die korrekte Berechnung?

Beim Erdgas liegen wohl auch keine Verbrauchszähler (Verdunster o.ä.) außer den Schlusswerten des Energieversorges vor. Da diese sich auf nur auf einen Mieter beziehen, der jedoch neu eingezogen ist, wäre hier wohl lediglich die Frage, ob man die Gesamtkosten auf die Monate berechnen kann und dann den Mieter in Rechnung stellen?

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären wo unsere Frage ist… Danke!!

In einer

Hallo,

ich hoffe das mir einer bei der frage helfen kann, welche wir
uns gerade gestellt und auf unterschiedliche Ergebnisse
gekommen sind :smile:

wenn Du Deine unterschiedlichen Ergebnisse verrätst, verraten Dir bestimmt die Fachleute, wie sie sowas handhaben.

Gruß

Bei einem Mietobjekt mit Gewerbeeinheiten ist eine jährliche
Betriebskostenabrechnung vom 01.01-31.12
(Wirtschaftsjahr=Kalenderjahr) durchzuführen. sämtliche
Dienstleister stellen monatliche Rechnungen welche ohne
Probleme zugeordnet werden können, nur bei den Energiekosten
ist uns nicht bekannt, wie diese 100% richtig aufgeteilt
werden müssen.

Problem ist, dass der Energieversorger ein ungerades
Wirtschaftsjahr abgerechnet hat (z.B. 21.04.10-04.05.11). Es
werden monatliche Abschläge gezahlt und dann eine
Schlussrechnung. Betrifft Strom, Wasser/ Abwasser und
Gaskosten. Leider liegen auch nicht die Zählerstände zum 01.01
und 31.12 eines Jahres vor, so dass man selber die Kosten lt.
Einheit errechnen kann!?

Wie erfolgt die korrekte Berechnung?

Beim Erdgas liegen wohl auch keine Verbrauchszähler
(Verdunster o.ä.) außer den Schlusswerten des Energieversorges
vor. Da diese sich auf nur auf einen Mieter beziehen, der
jedoch neu eingezogen ist, wäre hier wohl lediglich die Frage,
ob man die Gesamtkosten auf die Monate berechnen kann und dann
den Mieter in Rechnung stellen?

Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären wo
unsere Frage ist… Danke!!

In einer