Energiekosten-Rückerstattung beantragen

Liebe Wissende,

nehmen wir an, jemand bezog bis Frühsommer 2010 Gas von z. B. EWE - seit Mai 2010 bezieht er sein Gas von einem anderen Anbieter.

Inzwischen soll es Gerichtsentscheide geben, die EWE zur Rückerstattung von überhöhten Energiepreisen verurteilten.

Wie müsste in angenommenem Fall ein EWE-Opfer vorgehen, um seine Ansprüche geltend zu machen, durchzusetzen und zuviel gezahlte Kosten rückerstattet zu bekommen.

Hallo Builder Tom,
leider schaut es nicht wirklich gut dabei aus.

Schaue mal hier

http://www.der-strompreis-vergleich.de/467/ewe-plant…

Gruß Sunny

Wieso sieht es schlecht aus? Natürlich hat der BGH die EWE dazu nicht verurteilt, ging ja auch nicht, § 308 ZPO. Aber wenn Überzahlungen vorliegen, bestehen Ansprüche aus § 812 BGB. Was man da tut? Die Sache einem Anwalt geben.

BGB. Was man da tut? Die Sache einem Anwalt geben.

und Klage einreichen. Stimmt soweit aber im Moment sieht es schlecht aus an sein Geld zu kommen denn dieses wurde vom Konzern ja abgelehnt. Heißt das es langwirig sein wird sein Geld zu bekommen und ob es sich lohnt, wenn man nicht so lange dort Kunde war und keinen Rechtschutz hat der hier greift. Dann muß man Kosten und Nutzen abwägen.
Gruß SUnny

aber im Moment sieht es
schlecht aus an sein Geld zu kommen denn dieses wurde vom
Konzern ja abgelehnt. Heißt das es langwirig sein wird sein
Geld zu bekommen und ob es sich lohnt, wenn man nicht so lange
dort Kunde war und keinen Rechtschutz hat der hier greift.
Dann muß man Kosten und Nutzen abwägen.

Ja, ein Prozess- und damit Kostenrisiko gibt es immer. Ich verstehe aber nicht ganz, wo das Problem liegen soll. Die Zahlung erfolgte doch ohne Rechtsgrund, oder nicht?

und Klage einreichen. Stimmt soweit aber im Moment sieht es
schlecht aus an sein Geld zu kommen denn dieses wurde vom
Konzern ja abgelehnt.

Das ist bei einem Prozess immer der Fall, dass die andere Seite nicht zahlen will.

Ein viel größeres Problem für viele liegt hier jedoch nicht in der Geltendmachung der Rückzahlung als solches, sondern in der Substantiierung der Höhe. Denn dazu muss man sich unter Rückrechnung seit der in der Entscheidung relevanten Erhöhung erst ausrechnen, wie viel Geld tatsächlich zu viel gezahlt wurde, da man von den Gesamtberägen diejenigen abziehen muss, die, nachdem die Erhöhung unwirksam war, basierend auf der vorhergehenden Regelung gezahlt werden mussten. Der Antrag, „die zu viel bezahlten Beträge zurück zu zahlen“, ist nicht möglich.

Alles machbar, für viele aber zu viel Arbeit oder mangels Vorlage der Unterlagen nicht mehr ausrechenbar, weshalb so mancher mit der Verrechnung ganz zufrieden ist.

Im Übrigen steht die Entscheidung zu der vorhergehenden Erhöhrung noch aus, nachdem diese an das Instanzgericht zurück verwiesen wurde.

Gruß
Dea

Übrigens …
http://goo.gl/FrmbR