Familie Mustermann hat im Juni 09 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, ist im August eingezogen u wartet seitdem vergeblich auf den telefonisch zugesagten Energiepass. Muss der Energiepass vor Unterzeichnung des Vertrages vorliegen, oder kann er noch nachgefordert werden?
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__16.html
[Zitat]hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.[/Zitat]
Der Mieter hat kein Anrecht einen Energieausweis als Kopie zu erhalten. Er hat ein Einsichtsrecht.
Ich würde auch jedem davon abraten eine derartige Kopie auszuhändigen, da die Berechnung bei einem bestehenden Gebäude auf sehr vielen Vermutungen und Verallgemeinerungen basieren darf. Jede Berechnung der Eckdaten wird daher zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Zitat: wenn ein Hund an der Hausecke das Bein hebt ändert sich dadurch der Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils was eine Erhöhung der Transmissionswärmeverluste des Gebäudes nach sich zieht. Sprich: es kommt dadurch zu einem höheren Jahresprimärenergiebedarf.
Da bei dem gleichen Gebäude je nach Berechnungsmethode und Annahmen stark voneinander abweichende Ergebnisse erzielt werden können, ist hier ein großes Feld für Klagen.
Einsicht in den Engergieausweis ist immer möglich. (Nach Terminabsprache). Allerdings kommt es darauf an, was es denn für einer ist, damit die Einsichtnahme einen Wert hat.
Gruß Tom
Die Einsicht in den Energieausweis ist natürlich immer möglich. Ein Anrecht auf Einsicht hat man jedoch nur VOR Abschluss des Mietvertrages. Ein Anrecht auf Überlassung des Energieausweises hat man überhaupt nicht.
Nochmal, extra für dich, der Link: http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__16.html