Energiepass / Energieausweiss

Guten morgen an alle!

Ich hätte gerne mehr Info über den Energiepass/ Energieaussweiss. Im Net finde ich eine Menge an Aussagen, aber leider alle etwas anders.

Aussagen von: „Der Energiepass ist ein Zertifikat, was bis zum 01.07.2008 noch freiwillig ist. Ab dann heißt es Energieausweis und ist für jedes Gebäude verpflichtend.“
bis:
„Ab 1. Juli 2008 gilt die Passpflicht für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden, ab 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude.“

Aber was stimmt denn nun? Würde z.B. ein im Jahre 1990 gebautes und vermietetes Haus, welches allerdings absolut schlecht isoliert ist (sowohl Wärme - als auch Schall) einen Energiepass ab Juli 2008 benötigen? Oder erst ab 2009?

Danke an alle

Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,

Aber was stimmt denn nun? Würde z.B. ein im Jahre 1990
gebautes und vermietetes Haus, welches allerdings absolut
schlecht isoliert ist (sowohl Wärme - als auch Schall) einen
Energiepass ab Juli 2008 benötigen? Oder erst ab 2009?

Das ist IMHO absolut nicht relevant solange das Haus nicht neu vermietet wird! Ein Energiepass ändert an einem bestehenden Mietvertrag und dem zu bezahlenden Mietzins absolut nichts.
Der Energiepass soll dem potentiellen Mieter (oder Käufer) einer Immobilie vor Abschluß des Mietvertrags (vor dem Kauf) einen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauchs des Objekts geben.

Grüße von
Tinchen

Vielen Dank!!
Gibt es einen Link zu der Quelle dazu?

Grüße
Jasmin

Gibt es einen Link zu der Quelle dazu?

GOOGLE liefert „ungefähr 580.000“ …
http://www.google.de/search?hl=de&q=energieausweis&b…

Allerdings ist für Suche+Verständnis wichtig, dass die Vorschriften ständig geändert wurden - letzte Fassung = gültig ab Okt 2007

Je nach Baujahr gelten unterschiedliche Einführungs-/Pflicht-Termine
Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energiepass am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 01.Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 01. Januar 2009.

Viel wichtiger sind aber die Termine bis zu denen ein Wahlrecht für den viel günstigeren verbrauchsbasierenden Energiepass besteht > bis 30.09.2008 dürfen ihn auch jene Immobilienbesitzer als Energieausweis wählen, die später zwingend einen Bedarfsausweis vorlegen müssen.

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=650&…
http://www.immo-esser.de/bilder/energiepass.pdf
http://www.welt.de/finanzen/article1226519/Was_das_P…

GOOGLE liefert „ungefähr 580.000“ …

ja stimmt.
Aber wie ich im ersten Posting bereits erwähnte, differenzieren die Aussagen auf den verschiedenen verlinkten Seiten. Daher fragte ich, ob es jemand besser weiss (z.B. ein Link mit dem neuen Gesetz?).

Danke
Jasmin

Hallo Jasmin,

die Richtlinien zum Energieausweis sind in der neuen EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) in den §§ 16 bis 21 geregelt.

Hier kannst du dir ein PDF runterladen

http://www.id-hubrich.de/download/enev2007.pdf

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruß

Samira

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SUPER! Danke!

Moin,
http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__29.html Absatz 1

Besonderen Hinweis auf die Textstelle: ‚zugänglich gemacht werden‘. Manche Juristen sind der Meinung, dass damit nicht die Überlassung einer Kopie gemeint ist. Sie raten vielmehr davon ab, da diese dann als Beweismittel eingesetzt werden könnte. D.h. einem Miet- oder Kaufinteressenten wird der Energiepass vorgelegt. Da schau. Und dann wieder eingesteckt.
Das steht http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/__16.html Absatz 2

mfG
Hi

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