Energiepass für Wohngebäude

Hallo,

ich habe gelesen das Wohngebäude mit entsprechender Grundfläche die vor 1965 gebaut worden sind noch keinen Energiepass benötigen.
Erst ab dem 1.1. 2009.

Dann ist dieser Pass Pflicht, richtig?

Gibt es eine Frist wie lange man Zeit hat die Auflagen für den Pass zu erfüllen ?
Z.B. man muss innerhalb von 6 Montaten alle nötigen Umbauten machen oder veranlaßt haben.

Kann ein Mieter eigentlich nach der Modernisierung die Miete erhöhen ?

Vielen Dank im vorraus !!!

Mit freundlichen Grüßen
Martin

Hallo,

ich habe gelesen das Wohngebäude mit entsprechender
Grundfläche die vor 1965 gebaut worden sind noch keinen
Energiepass benötigen.
Erst ab dem 1.1. 2009.

Es gibt eine Stichtagsregelung zum 1.11.1977 (Bauantrag). Hier wird geregelt welche Ausweis (bedarf- oder verbrauchsorientiert) verwendet werden darf.

Dann ist dieser Pass Pflicht, richtig?

Bei allen Gebäuden, welche vermietet oder veräussert werden. Bei Eigenbedarf kann man, muss man aber nicht.

Gibt es eine Frist wie lange man Zeit hat die Auflagen für den
Pass zu erfüllen ?

Nein. Man läuft als Vermieter unter Umständen aber Gefahr einer möglichen Mietminderung.

Kann ein Mieter eigentlich nach der Modernisierung die Miete
erhöhen ?

Ein Mieter kann immer die Miete erhöhen.
Der Vermieter kann unter Umständen 11% der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen.

Christian

Hallo nochmal,

Gibt es eine Frist wie lange man Zeit hat die Auflagen für den
Pass zu erfüllen ?

Nein. Man läuft als Vermieter unter Umständen aber Gefahr
einer möglichen Mietminderung.

Heißt das, das der Mieter den Vermieter quasi darauf ansprechen darf?
Falls der Vermieter der Modernisierung nicht zustimt könnte die Miete sinken …

Kann ein Mieter eigentlich nach der Modernisierung die Miete
erhöhen ?

Ein Mieter kann immer die Miete erhöhen.
Der Vermieter kann unter Umständen 11% der
Modernisierungskosten auf die Miete umlegen.

Christian

… und falls der Vermieter doch modernisieren läßt kann er teilweise die Kosten umlegen.

Was bedeuten die 11% ?
z.B. wenn die Modernisierung 10.000€ kostet, kann er 11% == 1.100€ umlegen auf die Miete?
Aber wie ?
Als Einmalzahlung, oder gestaffelt z.B. 100€ auf 11 Monate oder erhöht er pauschal einfach die Miete um 11%.

Und bezieht sich das auf Kalt- oder Warmmiete?

Und darf der Mieter die Gesamtkosten der Modernisierung einsehen und prüfen lassen damit die Mieterhöhung begründet werden kann ?

1000 Dank !!!

mfg
Martin

Dann ist dieser Pass Pflicht, richtig?

Nein, der Pass ist keine Pflicht!!!

Gibt es eine Frist wie lange man Zeit hat die Auflagen für den
Pass zu erfüllen ?

Nein, da Dich niemand kontrolliert und niemand zwingt.

Z.B. man muss innerhalb von 6 Montaten alle nötigen Umbauten
machen oder veranlaßt haben.

Lass Dich nicht verrückt machen! Niemand wird gezwungen, den Pass ausstellen zu lassen.

Kann ein Mieter eigentlich nach der Modernisierung die Miete
erhöhen ?

Ja, das kann er.

Kein Hausbesitzer wird gezwungen zur Ausstellung des Passes und den daraus resultierenden Umbauten.

Der Mieter kann den Vermieter fragen, ob er einen Pass hat. Hat der keinen, so ist der Mieter zu nichts berechtigt. Das Einzige, was er dann machen kann, ausziehen bzw nicht einziehen.

mfgConrad

Hallo,

Heißt das, das der Mieter den Vermieter quasi darauf
ansprechen darf?
Falls der Vermieter der Modernisierung nicht zustimt könnte
die Miete sinken …

Ansprechen Ja. Miete senken Nein, es sei denn bei Einzug lag ein Dokument vor mit Modernisierungsmaßnahmen.

Was bedeuten die 11% ?
z.B. wenn die Modernisierung 10.000€ kostet, kann er 11% ==
1.100€ umlegen auf die Miete?
Aber wie ?
Als Einmalzahlung, oder gestaffelt z.B. 100€ auf 11 Monate
oder erhöht er pauschal einfach die Miete um 11%.

Beispiel: Ansatz 10.000,00 €
Gesamtwohnfläche (alle Wohnungen) 200 m²

10.000,- € hiervon 11% sin 1.100,- €
1.100,-€ geteilt durch 200 m² sind 5,50 €/m²
5,50 €/m² geteilt durch 12 Monate sind 0,46 €/m² im Monat

Es können 46 Cent pro m² umgelegt werden.

Und bezieht sich das auf Kalt- oder Warmmiete?

Kaltmiete.

Und darf der Mieter die Gesamtkosten der Modernisierung
einsehen und prüfen lassen damit die Mieterhöhung begründet
werden kann ?

JA ! Vollumfänglich !

Christian

Aus den Bedingungen :

„„Aus dem Recht zur Einsicht in den Energieausweis leitet sich kein Recht ab, eine Kopie des Ausweises ausgehändigt zu bekommen.
Potenzielle Käufer oder Mieter können natürlich trotzdem danach fragen, ohne Garantie, dass ihrem Wunsch auch entsprochen wird.““

Wenn der Verkäufer oder Vermieter aber keinen Ausweis hat, kann er ihn auch nicht vorlegen und er kann nicht gezwungen werden, diesen anfertigen zu lassen.