Energiepreispauschale doppelt erhalten?

Hallo,

ich bin EU-Rentner und habe im Dezember 2022 die 300 € Energiepreispauschale durch die Rentenversicherung erhalten. Diese wurden jetzt erneut in meinem Steuerbescheid geltend gemacht und ich dachte eigentlich, dass das mit der Zahlung vom Dezember verrechnet wird? Heute hat mir das Finanzamt jedoch den vollen Betrag noch einmal überwiesen im Rahmen der Steuerrückerstattung. Da ich davon ausging, das dies ein Fehler sei, habe ich beim Finanzamt angerufen und den Sachverhalt erläutert. Daraufhin meinte die Dame am Telefon, dass das alles seine Richtigkeit habe.

Ist das tatsächlich OK so? Ich finde leider in meinen Steuerunterlagen den Passus nicht mehr, wo es um die Energiepreispauschale geht?

Also ich hab’s jetzt: in den Erläuterungen des Bescheids steht, dass Energiepreispauschalen in Höhe von 600 € berücksichtigt wurden. Ist mir da etwas entgangen? Wieso wird die Energiepreispauschale zur Hälfte durch das Finanzamt geleistet im Rahmen einer Steuerrückerstattung? @Aprilfisch

Servus,

wo genau stehen denn die Beträge 2*300 € in der Abrechnung (separater Bescheid, sieht aus wie Seite 1 des Einkommensteuerbescheids) und im Einkommensteuerbescheid?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn du 2022 Rentner warst UND eine nichtselbständige Arbeit ausgeübt hast (Minijob reicht dafür), bekommst du tatsächlich die Energiepreispauschale doppelt. Das war ein Konstruktionsfehler bei der gesetzlichen Umsetzung, aber man hat es dann dabei belassen. Die 600 € erhöhen dafür dein Einkommen und sind zu versteuern, also gehen (wenn du über dem Grundfreibetrag liegst) ein paar Prozent wieder zurück an Vater Staat.

Gruß, Bernd

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In den Erläuterungen steht folgendes: „Die in diesem Bescheid ausgewiesenen Werte habe ich unter Berücksichtigung der Energiepreispauschale/ Energiepreispauschalen von 600 EUR ermittelt. Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen (z. B. Grundrentenzuschlag) an bestimmte definierte Begriffe an (z. B. „Einkünfte“, „Gesamtbetrag der Einkünfte“, „zu versteuerndes Einkommen“), sind die entsprechenden Werte für diese Zwecke zu korrigieren.“

Als ich Elster online ausgefüllt habe, wurde nach der Energiepreispauschale gefragt. Ich finde die Angaben allerdings in dem von mir ans Finanzamt übermittelten Dokument nicht wieder?

Ich habe 2022 keine nichtselbstständige Arbeit ausgeführt, allerdings Einkünfte erzielt auf Basis selbstständiger Arbeit.

Hallo @Aprilfisch fällt Dir hierzu noch etwas ein?

Hallo Fips,

tut mir leid - ich kann mir keinen rechten Reim darauf machen, wo der Betrag von 2 *300 € herkommt, wenn es keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gab. Deswegen gab es auch keine Antwort mehr von mir.

Wie auch immer: Der Text(baustein?) aus den Erläuterungen zum Bescheid bedeutet meines Erachtens nicht, dass hier vom FA 300 oder 600 € „extra“ abgerechnet worden sind, sondern lediglich, dass dieser Betrag laut der vom Fiskus verwendeten Softare irgendwo im Gesamtbetrag der Einkünfte drin steckt, und in anderen Zusammenhängen, wo auf diesen außerhhalb der Besteuerung zurückgegriffen wird, etwa um die (dort so genannten) „Einnahmen“ im Sinn von irgendwelchen Sozialleistungen zu ermitteln, dieser Betrag um 600 € zu verringern ist. Das würde ich ggf. gleich machen, auch ohne die Hintergründe zu verstehen, und im Zweifelsfall genau diesen Bescheid mit diesem Text zum Nachweis vorlegen.

Wenn die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und aus EU-Rente im Bescheid nicht um 300 oder 600 € höher ausgewiesen sind als erklärt, täte ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Schöne Grüße

MM