Dürfen Energieversorger aufgrund von Schulden aus der „alten“ Wohnung, in der „neuen“ Wohnung die Versorgung unterbrechen ?
Solange der Energiekontoinhaber der gleiche bleibt, sollte dies möglich sein. Sonst würde ja jeder nach „ausreichenden“ Schulden umziehen und somit einer Sanktion entgehen