Hallo,
wenn ich einen Altbau erwerbe, dessen Zimmer mit Einzelöfen (Kohle, Gas, Oel) beheizt werden, was kommt da auf mich im Zusammenhang mit der Energiesparverordnung zu ?
Im §9, Abs.1 Satz 1 EnEV ist immer nur vom Austausch von Heizkesseln die Rede.
(Abs. 2, 3 und 4 sind mir bezüglich der anderen Vorschriften schon einigermaßen verständlich.)
Auch auf diesen Seiten, die nun wirklich umfassend informieren bzw. links anbieten, habe ich nichts zu der Frage, was mit den Einzelöfen passiert, gefunden.
http://www.bine.info/magazin_folgeseite.php?id_thema…
http://www.baulinks.de/links/index.htm
Für eine sachkundige Aussage wäre ich sehr dankbar.
Na ja, wenigstens habe ich was zum lachen - oder weinen? - gefunden.
Thema: Luftdichtigkeitsprüfung eines Gebäudes
„…Die nicht geplanten Leckagen oder der Lüftung dienenden Öffnungen (z.B. Briefkastenschlitze und Katzenklappen) bleiben unverändert und dürfen für die vorgesehene Prüfung nicht abgedichtet werden…“
in ‚Auslegungsfragen zur Energiesparverordnung - 5.Teil‘ der ‚Fachkommission Bautechnik der Bundesministerkonferenz‘
Gruß
Peter
Hallo Peter,
wenn ich einen Altbau erwerbe, dessen Zimmer mit Einzelöfen
(Kohle, Gas, Oel) beheizt werden, was kommt da auf mich im
Zusammenhang mit der Energiesparverordnung zu ?
frag den zuständigen Schornsteinfeger. Der kann Dir sagen, was auf Dichzukommt, so Du das Haus erwirbst.
Gandalf
Nein, Du musst sie nicht austauschen
Hallo Peter,
zu diesem Punkt habe ich einmal bei so einer Hotline angerufen. Ich meine, diese Hotline war vom Bund angeboten, bin mir aber nicht mehr so ganz sicher. Ich hatte sie im Internet gefunden auf einer Site, welche eben diese neuen Verordnungen erklärte.
Dort sagte man mir, dass Einzelöfen nicht ausgetauscht werden müssten. Auch nicht wenn man ein Haus neu erwirbt oder vermietet. Das wurde damit begründet, dass es
- nicht zumutbar sei eine gesammte neue Heizung (Heizkörper, Leitungen…) zu bezahlen und
- Einzelöfen sowieso nicht nachgemessen werden bezüglich ihrer Effizienz. Der Schornsteinfeger kontrolliert nur, ob alles in Ordnung ist, das heisst, ob die Abgase dahin gehen, wo sie hin sollen, sprich nach draussen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen
Sierra
Hallo Peter,
- nicht zumutbar sei eine gesammte neue Heizung (Heizkörper,
Leitungen…) zu bezahlen und
- Einzelöfen sowieso nicht nachgemessen werden bezüglich
ihrer Effizienz. Der Schornsteinfeger kontrolliert nur, ob
alles in Ordnung ist, das heisst, ob die Abgase dahin gehen,
wo sie hin sollen, sprich nach draussen.
Hallo,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.
Ich werde jetzt doch mal einen Blick in einen Kommentar werfen, um die genaue Rechtsgrundlage zu kennen.
Deine Antwort hat mich ermutigt, - bevor ich mich vom Anwalt beraten lasse - selbst noch einmal nachzuforschen.
Zu Deinem Punkt 1:
Ich vermute, dass es sich hier um einen Bestandsschutzgedanken handelt. Ob das dann auch für einen neuen Eigentümer gilt ? Eine hotline kann da viel erzählen
Zu 2. Evtl. ergibt sich das aber aus §11, Abs. 3 Punkt 4.
Daß der zuständige Kaminkehrer mir da eine verbindliche Auskunft geben kann, bezweifle ich jedenfalls.
Teilweise sind ja in einzelnen Bundesländern die Zuständigkeiten noch gar nicht richtig geregelt.
Z.B. „…Die Nachrüstpflicht nach §9EnEV muss erst nach dem 31.12.2006 kontrolliert werden. Hierzu werden rechtzeitig Regelungen zur Zuständigkeit und zum Verfahren erlassen.“
Freistaat Türingen: Thüringer Landesverwaltungsamt - obere Bauaufsichtsbehörde ‚Vollzug der Energiesparverordnung‘
vom 19.03.2002
LG
Peter