Hallo
Bei uns muss das Dach erneuert werden.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht es mit der Dämmung der Dachflächen aus?
Ist die Gemeinschaft auf Grund der Energiesparverordnung hierzu verpflichtet?
Ich werde aus dem Text dieser Verordnung nicht schlau. Bin einfach unsicher.
Vielleicht können Sie mir helfen.
Danke
Hallo
Bei uns muss das Dach erneuert werden.
Meine Frage hierzu ist, wie sieht es mit der Dämmung der
Dachflächen aus?
Ist die Gemeinschaft auf Grund der Energiesparverordnung
hierzu verpflichtet?
Hallo !
Ja, sobald ein Dach zur Sanierung geöffnet wird, fällt es unter diese Verordnung!
Verrückt wäre man, würde man sie ignorieren!
Der Handwerker, der mit dieser Aufgabe betraut wird, muß der Verordnung folgen.
mfgConrad
Hallo
Danke Ihnen.
Gib es irgendwo, diese Verordnung für den Laien verständlich zu lesen und zu verstehen.
Elfi
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Gib es irgendwo, diese Verordnung für den Laien verständlich
zu lesen und zu verstehen.
Hallo Elfi,
leider gibt es das nicht - im Gegenteil
hier kommst Du zum „Deutsches Institut für Bautechnik“
http://www.dibt.de/index.html
bei --> Aktuelles -->Energiesparverordnung kommst Du dann zu ‚Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV)‘
erstellt von der 'Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz
(der 4.Teil betrifft die Dachdämmung)
und wenn Du das liest, kannst Du Dir aussuchen, ob Du einen Schreikrampf vor Wut oder vor Lachen kriegst oder ob es Dir gleich schlecht wird.
Allein dieser Satz aus dem 5.Teil zur Prüfung der Gebäudedichtheit sagt alles:
„…Die nicht geplanten Leckagen
oder der Lüftung dienenden Öffnungen (z.B. Briefkastenschlitze und Katzenklappen) bleiben
unverändert und dürfen für die vorgesehene Prüfung nicht abgedichtet werden…“
.
( Da das die Umsetzung einer EG-Richtlinie darstellt, sollte man mit dem Ausbau eine Firma aus unserer neuen Osterweiterung beauftragen - die sind dort bestimmt schon kräftig bei der Durchführung der verlangten energiesparenden Maßnahmen
(
Gruß
Peter