Energiesperre im Rahmen Verbraucherinsolvenz

Moin,

meine Kollegen und ich haben eine Frage, die uns seit langem sehr intensiv beschäftigt. Leider sind wir noch zu keiner befriedigenden Lösung gelangt.

Regelm. stehen wir im Rahmen der ausserger. Vergleichsverhandlung vor dem Problem, das Energieversorger ihre quasi Monopolstellung dazu ausnutzen, dem Schuldner eine erhebliche Bevorzugung ihrer Forderung mittels drohender Energiesperre abzupressen. Auch unabhängig davon, ob die lfd. mtl. Beiträge pünktlich gezahlt werden oder die Rückstände aus anderen Vertragsverhältnissen stammen (bspw. aus einer früheren Wohnung, die nach einer Scheidung verlassen wurde usw.).

Weiss jemand, wie man dieser, teils sehr rüden, Vorgehensweise einhalt gebieten kann?

Danke für Eure Hilfe!
Jens

Moin,

meine Kollegen und ich haben eine Frage, die uns seit langem
sehr intensiv beschäftigt. Leider sind wir noch zu keiner
befriedigenden Lösung gelangt.

kann man nicht den Verrsorger wexeln , vom EWE zu Yello Strom ?

darf dann EWE noch den Strom abstellen ??

Moin,

meine Kollegen und ich haben eine Frage, die uns seit langem
sehr intensiv beschäftigt. Leider sind wir noch zu keiner
befriedigenden Lösung gelangt.

kann man nicht den Verrsorger wexeln , vom EWE zu Yello Strom
?

Wenn das man so einfach ginge! Meist nimmt Dich ein anderer Anbieter gar nicht erst auf, wenn Du bei Deinem Vorlieferanten noch Rechnungen offen hast!

darf dann EWE noch den Strom abstellen ??

Wenn das man so einfach ginge! Meist nimmt Dich ein anderer
Anbieter gar nicht erst auf, wenn Du bei Deinem Vorlieferanten
noch Rechnungen offen hast!

ähnlich wie die Post und Bahn aufgrund Monopol Beförderungspflicht haben, sollten hier auch gewisse Grenzen bei der Ablehnung sein. Details habbich aber gerade nich zur Hand …

Moin Jens,

Regelm. stehen wir im Rahmen der ausserger.
Vergleichsverhandlung vor dem Problem, das Energieversorger
ihre quasi Monopolstellung dazu ausnutzen, dem Schuldner eine
erhebliche Bevorzugung ihrer Forderung mittels drohender
Energiesperre abzupressen.

Ist doch ein Eigentor. Wenn überhaupt mal eine Chance da ist, sich außergerichtlich zu einigen, werden die anderen Gläubiger nicht sehr erbaut sein, wenn einer bevorzugt würde. Das wirkt so, als hätten die keine Ahnung von den Vorteilen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung.

Weiss jemand, wie man dieser, teils sehr rüden, Vorgehensweise
einhalt gebieten kann?

Wenn es sich um einen oder wenige Versorger (habt ihr die EWE?) handelt, würde ich mal ein Gespräch mit denen anberaumen, um ihnen zu die Vorteile des außergerichtlichen zu erklären. Ihnen sollte deutlich werden, dass sie durch ihr Verhalten nur die Insolvenz erzwingen und dann meist gar nix mehr bekommen, in jedem Fall aber weniger.

Auch unabhängig davon, ob die lfd.
mtl. Beiträge pünktlich gezahlt werden oder die Rückstände aus
anderen Vertragsverhältnissen stammen (bspw. aus einer
früheren Wohnung, die nach einer Scheidung verlassen wurde
usw.).

Wenn die aktuellen Rechnungen bezahlt werden, halte ich das im Rahmen einer Vergleichsverhandlung für im besten Fall einen schlechten Stil. Ob dies möglicherweise sogar unzulässig ist, kann ich nicht sagen. Für die alten Verbindlichkeiten sollen die sich einen Titel holen, wenn sie wollen.

Gruß
Oskar van der Kaalstraat