Hallo,
es gibt ein Haus in dem der Eigentümer in der Hauptwohnung lebt und noch eine weitere kleinere Wohnung vermietet hat. Der Energieverbrauch für dieses Haus ist in den letzten Jahren ungefähr immer gleich. Seit Letzen Mai ist die Einliegerwohnung an jemanden Vermietet der bis vor kurzen Tag und Nacht immer ein Fenster groß geöffnet hatte, damit seine Katzen rein und raus können. Seit kurzem ist das Fenster zur Hälfte das Rollo herunter gelassen und in der unteren Hälfte befindet sich ein Holzbrett mit einer Katzenklappe. Nun ist die Jahresabrechnung gekommen und der Energieverbrauch ist in diesem Zeitraum um ca. 10.000kWh höher als der bisher höchste Wert. Die Heizkosten werden in dem Haus nach Wohnfläche abgerechnet dadurch ergibt sich natürlich auch schon für den Mieter ein erhöhter Wert. Allerdings stellt sich nun die Frage ob dem Mieter nicht aufgrund des ständig offenstehenden Fensters einen zusätzlichen Anteil an dem Verbrauch anzurechnen ist. Der Mieter wurde vom Vermieter selbst darauf hingewiesen das er den Garten heizen würde. Außerdem war wegen einem Baumangel mehrmals ein Gutachter vor Ort der den Mieter unabhängig vom Vermieter auf das offene Fenster hingewiesen hat und im Beisein des Vermieters erklärt hat das dadurch der Energieverbrauch um mindestens 20% steigen würde. Nun hat sich durch die Endabrechnung des Energielieferanten tatsächlich bestätigt dass der Energieverbrauch von durchschnittlich 29.300kWh auf 39.600kwh gestiegen ist. Kann man als Vermieter irgendetwas machen damit man nicht das geöffnete Fenster finanzieren muss? Kann man sich vom Gutachter diese 20% Bescheinigen lassen und diese dem Mieter mit anrechnen? Gibt es da eine rechtmässige Handhabe für den Vermieter?
Danke schon einmal.