Energieverbrauch vom Mieter

Hallo,

es gibt ein Haus in dem der Eigentümer in der Hauptwohnung lebt und noch eine weitere kleinere Wohnung vermietet hat. Der Energieverbrauch für dieses Haus ist in den letzten Jahren ungefähr immer gleich. Seit Letzen Mai ist die Einliegerwohnung an jemanden Vermietet der bis vor kurzen Tag und Nacht immer ein Fenster groß geöffnet hatte, damit seine Katzen rein und raus können. Seit kurzem ist das Fenster zur Hälfte das Rollo herunter gelassen und in der unteren Hälfte befindet sich ein Holzbrett mit einer Katzenklappe. Nun ist die Jahresabrechnung gekommen und der Energieverbrauch ist in diesem Zeitraum um ca. 10.000kWh höher als der bisher höchste Wert. Die Heizkosten werden in dem Haus nach Wohnfläche abgerechnet dadurch ergibt sich natürlich auch schon für den Mieter ein erhöhter Wert. Allerdings stellt sich nun die Frage ob dem Mieter nicht aufgrund des ständig offenstehenden Fensters einen zusätzlichen Anteil an dem Verbrauch anzurechnen ist. Der Mieter wurde vom Vermieter selbst darauf hingewiesen das er den Garten heizen würde. Außerdem war wegen einem Baumangel mehrmals ein Gutachter vor Ort der den Mieter unabhängig vom Vermieter auf das offene Fenster hingewiesen hat und im Beisein des Vermieters erklärt hat das dadurch der Energieverbrauch um mindestens 20% steigen würde. Nun hat sich durch die Endabrechnung des Energielieferanten tatsächlich bestätigt dass der Energieverbrauch von durchschnittlich 29.300kWh auf 39.600kwh gestiegen ist. Kann man als Vermieter irgendetwas machen damit man nicht das geöffnete Fenster finanzieren muss? Kann man sich vom Gutachter diese 20% Bescheinigen lassen und diese dem Mieter mit anrechnen? Gibt es da eine rechtmässige Handhabe für den Vermieter?

Danke schon einmal.

JA schon jahrelang die Heizkostenverordnung! Nicht umsonst hat der Gesetzgeber diese Verordnung als zwingend anzuwendendes Gesetz bestimmt, welches auch vertragsrechtlich nicht ausgeschlossen werden kann. Für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter und Wohnungseigentümer bildet sie die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung.

Hallo

Schade, dass Deine Return-Taste kaputt ist - mit ein paar Absätzen sind Texte doch erheblich weniger mühsam zu lesen :wink:

Warum werden die Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet?
Sind keine Verbrauchserfassungseinrichtungen vorhanden?
Das ist zwar ausnahmsweise bei 2-Fam.-Haus zulässig, aber in solchen Fällen, zeigt sich dann doch der entscheidende Nachteil …

eine rechtmässige Handhabe für den Vermieter

kann man hier nicht aus dem Ärmel schütteln
Derjenige der Ansprüche geltend macht, der trägt auch die Beweispflicht. Was ja durch das Gutachten möglicherweise gegeben wäre. Aber wenn das den Mieter nicht einfach so überzeugt, dann hängt es ggf von den Ansichten des zuständigen Amtsrichters ab.
Da ein Teil der Verfahrenskosten ja zunächst vom Kläger als „Einsatz“ zu zahlen ist, muss man sich halt sehr gut überlegen, ob man das riskieren möchte …

… oder besser gleich das Geld in die Zukunft investieren und zukünftig die Heizkosten nach Verbrauch abrechnen = Messgeräte installieren

Grüsse Rudi

Hallo Moppelhoppel,

Bescheinigen lassen und diese dem Mieter mit anrechnen? Gibt
es da eine rechtmässige Handhabe für den Vermieter?

Danke schon einmal.

die Beweislast liegt wohl beim Vermieter, eine Bestätigung des Gutachters ist sicherlich nicht die schlechteste Idee.

Erfassungsgeräte des Heizkostenverbrauchs wären wohl durchaus sinnvoll für die Zukunft.

Durch das permanent offen stehende Fenster können unter Umständen auch Schäden entstehen im Form von unsachgemäßer Nutzung der Mietsache, man kann auch evtl. davon ausgehen, dass hierdurch die Räume nicht ausreichend beheizt werden.

Ein Umstand den der Vermieter nicht ohne weiteres hinnehmen muss zumal die erhöhten Heiz- und Energiekosten schon exorbitant gestiegen sind.

In der Konstellation der Vermietsache, bzw. Konstellation des Hauses mit Einliegerwohnung wäre eventuell eine Kündigung nach § 573a BGB möglich, Infos hierzu im nachfolgenden Link:

http://www.jurarat.de/das-sonderkuendigungsrecht-des…

http://www.immonet.de/service/urteil-der-woche-einli…

Das wäre natürlich nur wenn die Möglichkeit besteht, das letzte Mittel wenn der Mieter weiterhin uneinsichtig ist.

Gruß

BHShuber

Hai!

Der Vermieter wird sich die Frage gefallen lassen müssen warum ihm dies erst jetzt auffällt.
Obwohl man schon dem Mieter gesagt hat das kostet unnötig viel Energie ist man nicht
auf die Idee gekommen den Verbrauch laufend zu kontrollieren?

Der Plem

Hallo,

es gibt ein Haus in dem der Eigentümer in der Hauptwohnung lebt und noch eine weitere kleinere Wohnung vermietet hat. Der Energieverbrauch für dieses Haus ist in den letzten Jahren ungefähr immer gleich. Seit Letzen Mai ist die Einliegerwohnung an jemanden Vermietet der bis vor kurzen Tag und Nacht immer ein Fenster groß geöffnet hatte, damit seine Katzen rein und raus können. Seit kurzem ist das Fenster zur Hälfte das Rollo herunter gelassen und in der unteren Hälfte befindet sich ein Holzbrett mit einer Katzenklappe. Nun ist die Jahresabrechnung gekommen und der Energieverbrauch ist in diesem Zeitraum um ca. 10.000kWh höher als der bisher höchsteWert. Die Heizkosten werden in dem Haus nach Wohnfläche abgerechnet dadurch ergibt sich natürlich auch schon für den Mieter ein erhöhter Wert. Allerdings stellt sich nun die Frage ob dem Mieter nicht aufgrund des ständig offenstehenden Fensters einen zusätzlichen Anteil an dem Verbrauch anzurechnen ist. Der Mieter wurde vom Vermieter selbst darauf hingewiesen das er den Garten heizen würde. Außerdem war wegen einem Baumangel mehrmals ein Gutachter vor Ort der den Mieter unabhängig vom Vermieter auf das offene Fenster hingewiesen hat und im Beisein des Vermieters erklärt hat das dadurch der Energieverbrauch um mindestens 20% steigen würde. Nun hat sich durch die Endabrechnung des Energielieferanten tatsächlich bestätigt dass der Energieverbrauch von durchschnittlich 29.300kWh auf 39.600kwh gestiegen ist.

Das lette Jahr war allerdings auch Anfang des Jahres recht lange recht kalt. Da kann das schon vorkommen. Vielleicht hatte der bsiherige Mieter auch einen nicht ganz so hohes Wärmebedürfnis. Es dürfte also sehr schwierig werden hier eine konkrete Berechnung vornehmen zu können.

Kann man als Vermieter irgendetwas machen damit man nicht das geöffnete Fenster finanzieren muss?

Allererste maßnahme wäre es gewesen, den Mieter darauf anzusprechen. Das ist passiert und der hat reagiert.

Kann man sich vom Gutachter diese 20% Bescheinigen

Das wird der kaum machen. Mehr also eine Möglichkeit wird der nicht bescheinigen. Der wird sich kaum zu der Aussage hinreißen lassen, dass es tatsächlich 20% sind. Kann er ja auch gar nicht wissen. Außerdem müsste der Vermieter dann auch beweisen, dass es tatsächlich ständig während der Heizperiode geöffnet war.

lassen und diese dem Mieter mit anrechnen? Gibt es da eine rechtmässige Handhabe für den Vermieter?

Jetzt hinterher dürfte es schwierig werden. Man müsste wohl erstmal Geld in die Hand nehmen und prüfen, ob ein stndig offenens Fenster zur Abmahnung und schließlich fristlosen Kündigung berechtigt. Wäre aber nur eine Lösung für die Zukunft. Ob sich eine Nachrüstung von geräten zur Verbrauchserfassung lohnt, müsste man sich ausrechnen. Die sind ja auch nicht kostenlos und lassen sich möglicherweise manipulieren.

Grüße