Energieversorger Änderung der AGB

Hallo,
wenn ein Energieversorger (GAS) seine AGB Ändern, wie schnell kann man dann aus den Vertrag aussteigen.

Beispiel:
Versorger Kündigt eine Ändereung der AGB am 1.7.2010 an, die neue AGB soll ab 1.10.2010 gelten.
Mann stimmt der Änderung der AGB nicht zu, der Versorger kündigt den Vertrag zum 1.2.2011.
Ist das rechtens, müsste er da nicht den Vertrag zum 1.10.2010 kündigen? Das heißt ansonsten, dass man vom 1.10.2010 bis zum 1.2.2011 mit neuen AGB leben muss, ohne etwas daran machen zu können!

Eine Reguläre Kundigung wäre sowie so erst später möglich gewesen.

gruss AT

Hallo,

Beispiel:
Versorger Kündigt eine Ändereung der AGB am 1.7.2010 an, die
neue AGB soll ab 1.10.2010 gelten.
Mann stimmt der Änderung der AGB nicht zu, der Versorger
kündigt den Vertrag zum 1.2.2011.

Der Versorger ist auch an die Kündigunsfrist gebunden, konnte also (im Juli?) nicht zu einem früheren Termin kündigen.

…Das heißt ansonsten, dass man vom 1.10.2010 bis zum
1.2.2011 mit neuen AGB leben muss, ohne etwas daran machen zu
können!

Wenn man den neuen AGB erfolgreich widersprochen hat, gelten weiter die Alten. Das sollte aber auch alles in dem Schreiben zur Änderung der AGB stehen, da es sonst imo nicht vollständig ist. Da der Anbieter aber nicht gewillt ist für verschiedene Kunden verschiedene AGB zu nutzen, kündigt er eben fristgemäß.

Cu Rene