Energieversorger hat sich verrechnet. Muss ich zah

Hallo!
Im Herbst 2012 habe ich von meinem damaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen und Sofort bezahlt. Da ich Anfang 2012 weggezogen bin, dachte ich, dass damit alles bezüglich der alten Wohnung geklärt ist. Nun flattert heute eine neue Rechnung rein, in der es heißt, dass der Energieversorger sich verrechnet habe und dadurch nochmals eine Nachzahlung ansteht (immerhin weit über 100€). Nun meine Frage: Muss ich das wirklich zahlen? Die haben sich ja schließlich geirrt und abgerechnet. Können die so einfach Monate später Nachforderungen stellen?

Hallo student82,

im BGB ist in § 556 (3) geregelt, daß bis zum Ablauf von 12 Monten nach dem Abrechnungszeitraum abzurechnen ist. Nachforderungen sind dann nicht mehr möglich.
ABER: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, kann er auch danach Nachzahlungen fordern. Bitte dort nachlesen.

Ich kann nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall eine Nachforderung möglich ist oder ob sich der Vermieter vielleicht beim Energieversorger schadlos halten kann.

Außerdem: Es ist auch ansonsten nicht alles geregelt, denn es steht noch die Abrechnung für 2012 aus, da Sie in 2012 ausgezogen sind. Da droht evtl. noch eine Nachzahlung, wenn die Abrechnung fristgerecht mitgeteilt wird (bis Ende 2013).

Ich schlage vor, daß Sie dem Vermieter schriftlich erklären, daß Sie der Abrechnung mit dem Verweis auf das BGB widersprechen und die Zahlung ablehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo student82,
Vermieter stellen in der Regel, nach Auszug eines Mieters von dessen Wohnung, eine Vorab-Nebenkostenabrechnung, welche die bis Dato geschätzten Kosten abdecken sollte. Es kann aber auch sein, dass ein Energieversorger seine Kosten ehöht hat, ohne den Vermieter Bescheid zu geben. Dieser muss dann diese Kosten auf die Mieter umlegen.
Mein Rat: Lassen Sie sich eine Kopie der Erhöhten Energiekosten aushändigen und überprüfen Sie die Zeiträume, vom Energieversorgen. Falls die Zeiträume mit dem Zeitraum übereinstimmen sollten (vor Ihrem Auzug), dann müssen Sie natürlich die Verbrauchte Energie anteilig bezahlen. Es bringt auch nichts zu Klagen, da jedes Gericht und Anwalt, dem Vermieter Recht geben wird. Die Nebenkosten, welche Sie bezahlt haben, hätten vorab vom Vermieter (als NK mit dem Hinweis ‚‚geschätzte Nebenkosten‘‘ erfolgen müssen). Letztes Jahr ist es des Öfterem vorgekommen, dass viele Mieter nachzahlen mussten, da viele Energiebetreiber Ihre Preis enorm hochgeschraubt haben. Es ist auch die letzten Jahre in den Medien sehr oft erwähnt worden, dass die Energiepreise für die Grundversorgung der Haushalte steigen werden.

Vielen Dank für die Antwort!
Für 2012 muss ich nichts mehr erwarten, da ich direkt in der ersten Januarwoche ausgezogen bin und der Nachmieter für 2012 alles übernimmt. Ich werde mir den Artikel im BGB mal genauer anschauen und sehen, ob es auf meinen Fall anzuwenden ist.

Hallo dimi30popoulos,
diese Vorab-Nebenkostenabrechnung habe ich auch bekommen und es wurde der Großteil der Kaution einbehalten. Als im Herbst 2012 die finale Abrechnung kam, wurde die einbehaltene Kaution damit verrechnet (ich musste dennoch nachzahlen, da die Kaution nicht gereicht hat). Daher dachte ich, dass damit dann alles abgeschlossen sei, da eine komplette Abrechnung des Energieversorgers dabei war.
Wie sich nun herausstellt, hatte die Abrechnung anscheinend einen Fehler bei der Berechnung der Heizkosten. Soweit ich das überblicke, wurden Berechnungsgrundlagen falsch verwendet. Es liegt also nicht an Preiserhöhungen. Daher interessiere ich mich vor allem dafür, ob ein Energieversorger ein halbes Jahr nach einer Abrechnung diese korrigieren kann. Mit meinem ehemaligen Vermieter will ich auch gar keinen Stress anfangen. Es ist ehert die Handlungsweise des Versorgers, die mir nicht passt.

Nein, musst Du nicht.

Das Mietrecht ist da eindeutig. Der Vermieter hat die Pflicht, die abzurechnende Periode innerhalb von 12 Monaten zu er- und zuzustellen. Danach verwirkt er etwaige Rechtsansprüche.
Dies beinhaltet auch die Sorgfaltspflicht des Vermieters, seine Rechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen.
Wie das jetzt bei einem etwaigen Rechtsstreit aussähe, in dem der Vermieter tatsächlich nachwiese, dass der Energielieferant die Schuld trägt, vermag ich natürlich nicht zu sagen, ich vermute aber, dass das dann ein Problem des Energielieferanten wäre.

Ich würde diese Nachforderung erst mal ganz entspannt ablehnen.
Sollte es dann doch Probleme geben, würde ich eine Verbraucherzentrale, oder den örtlichen Mieterverein aufsuchen und um Unterstützung bitten.

Gruß
Weschdl

Hallo student82,
wenn das schlimm ist, wie Sie geschildert haben und auch keinen unnötigen Streit mit dem Vermieter möchten, kann ich nur eins vorschlagen. Investieren Sie etwas Geld und melden sich beim Mieterbund an. Die Jahresbeträge halten sich in Grenzen (ca. 65 € bis 85 €). Vorteil dabei ist: alle anfallenden Probleme mit Nebenkosten, bei alten und bei neuen Vermietern, werden professionel bearbeitet. Ob Sie den Mieterbund ein Mal jährlich oder 10 Mal jählich in Anspruch nehmen, erhöht den Jählichen Beitrag nicht. Die können Ihnen auf jede Fall helfen Ihre zu viel bezahlten Nebenkosten richtig auszurechnen und zurückzuverlangen. Da ich keine Einsicht habe in den NK, kann ich leider auch nicht mehr helfen.

Steht da nur, derhat sich verrechnet oder ist ein Beleg dabei und der alte?? Behaupten kann ichso was immer: nur muss ich das jetzt belegen. Bis 31.12.2012 muss die Abrechnung für 2011 zugegangen sein, alles danach ist VERJÄHRT (nur wenn die Gemeinde was anSteuern will, die müssen bezahlt werden!!! Ich würde noch schreiben um Zusendung der Kopien für die alte un neue Abrechung und dann doch nicht bezahlen. Die Abrchnung muss 2012 im Dez. da sein, wer jetzt erst damit kommt hat Pech gehabt: jetzt ist 2013!

Ich habe Kopien des Berichtigungsanschreibens des Energieversorgers an meinen Ex-Vermieter (30.1.2013) sowie Kopien der detaillierten Abrechnung aus Herbst 2012 und der Korrektur, ebenfalls vom 30.1.2013. Warum ich die Forderung erst jetzt erhalte, wundert mich bei dem Datum.
Wenn ich das richtig sehe, ist die Korrektur-Forderung also einen Monat „zu spät dran“, als dass ich zahlen müsste, richtig? Na dann schreibe ich doch mal meinem Ex-Vermieter einen kleinen Brief…