Energieversorger verwüstet das Grundstück

Nehmen wir mal an, der Energieversorger muss mit einem Kran auf ein privates Grundstück farhren, besser
gesagt in den Garten, um Arbeiten an einem öffentlichen Masten zu verrichten. Das dies der
Energieversorger darf ist keine Frage … nur er wird in den Kräutergarten fahren und auch den Weg dort hin
verwüsten. Hinzu kommt, dass auf dem Weg dort hin die Abwasserleitung liegt und diese relativ dicht unter
der Erdoberfläche liegt. Da der Boden zur Zeit relativ weich ist, könnte es sein, dass es diese
zusammendrückt. Habe ich selbst schon mal mit einem Tracktor geschafft.
Nun zur Frage: Muss der Energieversorger den Garten und evtl. die Leitung wieder so herrichten wie es
ursprünglich war? Welche chancen bestehen dies ohne Rechtsschutz zu klären?

Nun zur Frage: Muss der Energieversorger den Garten und evtl.
die Leitung wieder so herrichten wie es ursprünglich war?

Ich bin zwar kein Jurist, aber für mein Rechtsempfinden ist die Sache eindeutig. Der Energieversorger darf Dir keinen Schaden zufügen. Wenn nach der Arbeit des Energieversorgers Schäden vorhanden sind, sollten diese gut dokumentiert wrden, am besten in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Firma.

Welche chancen bestehen dies ohne Rechtsschutz zu klären?

100 %, zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt.

Nun zur Frage: Muss der Energieversorger den Garten und evtl.
die Leitung wieder so herrichten wie es
ursprünglich war? Welche chancen bestehen dies ohne
Rechtsschutz zu klären?

Hallo, Starter,
ich empfehle viele Fotos zu machen. Vorher, während der Arbeit, nachher.
Ein ausgelegter und im Bild sichtbarer Zollstock hilft Distanzen nachvollziehbar zu machen.
Dem Unternehmer den Verlauf von unterirdischen Leitungen bekannt machen (Zeugen). Evtl den Verlauf unterirdischen Leitungen mit Pflöcken markieren.
Gruß
Eckard

Hallo,

richtig, der Energieversorger darf, aber für Baumaßnahmen gilt auch: Wer Schaden anrichtet, muß ihn wieder gut machen.
In der Praxis heißt das: Die Erdoberfläche wird wieder ordentlich hergestellt und eine Entschädigung für die zerstörte Anpflanzung gezahlt.
Ein Problem ist, daß ja der Energieversorger nicht selbst buddelt, sondern eine Baufirma beauftragt und die Verpflichtung der Wiederherstellung an diese weitergibt. Die Baufirma bekommt den Auftrag meist, weil sie das günstigste Angebot abgegeben hat und versucht nun natürlich zu sparen - manchmal an solchen Dingen.

Natürlich muß die Baufirma auch für evtl. zerstörte Leitungen gradestehen, aber nur wenn sie ein Verschulden trifft. Eine Leitung mit derart wenig Überdeckung ist nicht fachgerecht verlegt. So wird die Baufirma nur dann schadenspflichtig, wenn sie vorher darauf hingewiesen wurde.

Der Privateigentümer sollte also vor Beginn der Bauarbeiten auf seinem Grundstück den Schachtmeister oder Bauführer ansprechen und die genaue Lage und zu geringe Tiefe der Leitung anzeigen. Dann kann die Baufirma die Leitung schützen.

Bei diesem Gespräch sollte auch das Thema Kräutergarten ins Gespräch gebracht werden. Dann weiß die Baufirma, daß sie einen wissenden Eigentümer vor sich hat und an der Stelle nichts zu sparen ist.

Aber bitte keine überzogenen Vorstellungen. Für eine Kräutergartenbepflanzung gibt es nur wenige Euro. Die zu kaufenden Pflanzen sollte der Betrag abdecken. Das Gärtnern wird eher als Hobby gewertet.

Gruß Steffi

Hallo Eckard,

eben das vergaß ich bei meiner Antwort.

Je nach Baufirma läuft das reibungslos oder auch nicht.
Darum nicht nur Fotos, sondern auch schriftliche Notizen, was wann mit wem besprochen wurde.

Gruß Steffi

Ich kenne es aus der Sicht einer „Buddelfirma“ (Also Tiefbau). Die sind schon verpflichtet, alles wieder so herzustellen, wie es vorher war. Soweit dies eben möglich ist. In dieser besagten Firma haben alle Kolonnen auch schon Digicams dabei, um vorher/nachher fest zu halten. Das Problem ist nämlich manchmal anders herum auch manchmal gegeben: Vorher handelte es sich um ein wüstes Unkrautbild und später behauptet der Eigner, dass ein englischer Garten zerstört wurde :smile:

VG
Monroe

Aber bitte keine überzogenen Vorstellungen. Für eine
Kräutergartenbepflanzung gibt es nur wenige Euro. Die zu
kaufenden Pflanzen sollte der Betrag abdecken. Das Gärtnern
wird eher als Hobby gewertet.

Bei solchen Sachen bin ich eigentlich relativ pflegeleicht. Solange ich mir nicht verar… vorkomme.
Dennoch ist es ärgerlich, da ich erste letztes Wochenende genau dieses Teilstück begradigt habe, frisch
Rasen gesät habe, den Kräutergarten besamt habe und das angrenzende Blumenbeet mit Rindenmulch
befüllt und Randbegrenzungssteine gesetzt habe…
Und nun soll genau da ein Kran durch.
Ich hatte zwei Tage schweißtreibende Arbeit und ich möchte diese Arbeiten eigentlich nicht nochmal
machen. Darum möchte ich auch kein Geld. Der Energieversorger soll es einfach wieder so herstellen, wie
se vorher war. Und wenn er einen Gärtner anheuern muss.
Habe ich ein Anrecht darauf?

Hallo,

Darum möchte ich auch kein Geld. Der Energieversorger
soll es einfach wieder so herstellen, wie
se vorher war. Und wenn er einen Gärtner anheuern muss.
Habe ich ein Anrecht darauf?

Ich fürchte Nein.

Die Rasensteine, also die eigentliche schweißtreibende schwere Arbeit wird die Baufirma sicher mit ihren Möglichkeiten wieder herstellen. Sie werden auch die Erde grademachen und Rasen säen sie evtl. auch noch ein, aber Beete nach deinen Wünschen stellen sie nicht her. Dafür gibt es keinen Gärtner, sondern Entschädigung.

Vermutlich geht es dabei um zumutbare Bürgerpflichten am Allgemeinwohl.
Wenn jeder bei solchen Baumaßnahmen einen Gärtner fordern würde, würden die Herstellungskosten unverhältnismäßig hoch. Diese Kosten muß der Energieversorger wieder reinverdienen. Und das tut er mit höheren Preisen. Somit trägt dann die Gemeinschaft die Kosten dafür, daß du die Beete nicht nochmal selbst einsäen möchtest.

Es ist ärgerlich für dich, aber es wird als zumutbar angesehen, so eine Angelegenheit mit Geld zu entschädigen.

Gruß Steffi