Hallo, ein volljähriger befindet sich in Haft. Seine Wohnung in seinem Namen geräumt, gemalert und übergeben. Der Vertrag mit dem örtl. Stromanbieter ist gekündigt und die Schlußrechnung bezahlt. Wohnugsübergabe mit Übergabeprotokoll erfolgte auch. (nicht sofort vermietbar - Mängel werden durch Vermieter behoben) Zur eigentlichen Frage: Ist es rechtens das der Vermieter den Stromvertrag ohne Genehmigung wieder aktiviert weil die Kündigungsfrist erst in 2 Monaten abläuft??? Wie gesagt - die Übergabe erfolgte, die Wohnung nicht mehr betreten. Es ist rechtlich gesehen mehr als bedenklich wenn jemand in einem anderen Namen einen Vertag abschließt für den Kosten entstehen. Man sollte diesen Vertrag auch nicht kündigen da er von dritten nicht abgeschlossen wurde. Nur den Versorger darüber informieren. Mit diesem Vorgehen wird man entmündigt.
Zur eigentlichen Frage: Ist es rechtens das
der Vermieter den Stromvertrag ohne Genehmigung wieder
aktiviert
Ja. Ist ja seine Wohnung und zum renovieren braucht er Strom.
Es ist rechtlich gesehen mehr als
bedenklich wenn jemand in einem anderen Namen einen Vertag
abschließt für den Kosten entstehen.
Wieso in einem anderen Namen?
Man sollte diesen
Vertrag auch nicht kündigen da er von dritten nicht
abgeschlossen wurde.
WAS ist das für ein Kauderwelsch?
Nur den Versorger darüber informieren.
Mit diesem Vorgehen wird man entmündigt.
Hä? Wer wird mit welchem Vorgehen entmündigt???
Du hattest übrigens auf diese Frage schon eine Antwort, nämlich: WAS bitte ist deine Frage bzw. das Problem?
Jo
Nachfrage
Warum wurde die Übergabe 2 Monate vor Mietzeitende durchgeführt?
Hallo !
Wenn man selbst einen Stromvertrag kündigt,also bei Auszug,dann wird der Zählerstand festgehalten und danach die Schlußrechnung erstellt.
Die bezahlt man und die Sache hat sich.
Niemand stellt dort den Strom ab ! Es kann weiter Strom bezogen und verbraucht werden.
Aber es zahlt ihn nun jemand anderes,niemals mehr der alte Mieter !
Das geht auf den Vermieter oder Neumieter.
Und der braucht nichts zu machen,vor allem meldet der nicht etwa seinen alten Mieter wieder als Stromkunden an. Er hat ja Strom und kann damit auch bei der Renovierung Licht und Geräte seiner Handwerker betreiben. Zieht einmal später ein neuer Mieter ein,dann meldet der sich an und nennt den aktuellen Zählerstand als Anfang für den neuen Vertrag.
Die Differenz die sich am Zähler ergibt,zahlt der Vermieter. Er wurde stillschweigend Stromkunde in der Zwischenzeit.
Also keine Sorge,man würde es etwa bezahlen müssen. Nein,nach der Abmeldung des Strombezuges ist man raus aus dem Vertrag mit dem E-Versorger.
MfG
duck313
Nein, rechtens ist das nicht…
Es kann aber durchaus sinnvoll sein, denn wenn der Vermieter (berechtigterweise) keinen neuen Vertrag abschließt bzw. eine Leerstandsübernahme ablehnt, kann es sein, dass der Zähler vom Grundversorger verplombt oder sogar ausgebaut wird. Und das hätte ggf. der Mieter zu zahlen, da er noch einen laufenden Mietvertrag hat und dafür verantwortlich ist, und kann sehr teuer werden…
Bitte?
Ich will keinen Strom mehr. Punkt und Ende. Ob da noch ein Mietvertrag läuft oder nicht, hat den Versorger nicht zu interessieren.
Aber ich lerne immer gerne dazu. Bitte.
vnA
Hallo vnA,
er hat vollkommen recht unter der Voraussetzung, dass der Mietvertrag noch besteht (was meiner Ansicht nach nicht zwingend vorliegen muß).
Der Versorger hat nämlich durchaus die Möglichkeit den Zähler abzuklemmen wenn niemand die Grundgebühren bezahlt und das wird wirklich teuer.
Gruß
Joschi
Natürlich kann der Grundversorger die Leistung durch Abklemmen unterbrechen. Ganz normal, wenn nicht bezahlt wird oder kein Vertragspartner da ist. Aber wieso sollte das für irgendjemand teuer werden? Wenn ich als VM den Vertrag nicht übernehmen möchte (mach ich üblicherweise so im Sommer) dann teile ich dies dem örtlichen Grundversorger mit. Dieser versiegelt die Zähler und gut ist. Weder ich noch der alte Mieter erhalten dafür eine Rechnung. Im Spätherbst wird wieder angemeldet, Siegel entfernt und schon gibt es ein Vertragsverhältnis mit Lieferung und natürlich Kosten.
vnA
Hier im Ort stellt der Versorger die Sperrung / den Ausbau in Rechnung. Ob dies der Versorger darf, ist unklar, ich habe dazu noch keine Rechtsgrundlage gefunden. Falls diese Kosten aber rechtmäßig dem Vermieter als Hauseigentümer in Rechnung gestellt werden, darf er diese bei laufendem Mietverhältnis im Zuge des Schadenersatzes definitiv an den Mieter weiterreichen…
Ist es möglich, dass diese Sperrgebühr nur dann anfällt, wenn der örtliche Versorger nur der Durchleiter ist und er mit Auftrag des Fremdversorgers arbeitet?
vnA
Nein, diese Gebühr fällt hier immer dann an, wenn für einen Zähler keine Abnahmevertrag besteht und der Vermieter die Leerstandsübernahme verweigert. Heikel wird es dann, wenn für die betreffende Wohnung ein Mietvertrag ohne gleichzeitigen Stromabnahmevertrag besteht. Es ist unklar, wer dann diese Gebühr zu tragen hätte, Mieter oder Netzbetreiber/Grundversorger, ganz sicher aber nicht der Hauseigentümer…
Mich würde interessieren auf Grund welcher Rechtsgrundlage der Grundstückseigentümer herangezogen wird. Es besteht doch keinerlei Vertragsgrundlage zwischen Versorger und Vermieter. Dann könnte ja auch die Telekom mit einer Rechnung kommen. Also ich halte das Vorgehen doch für sehr bedenklich. Aber ianal.
vnA
Eine direkte Rechtsgrundlage habe ich wie geschrieben dafür auch noch nicht gefunden, ich bin auch kein Jurist, aber die Rechtmäßigkeit dürfte sich wohl hieraus ableiten lassen…
der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den Kunden erforderlich ist;
Genau das meine ich. Es ist ein neuer Vertrag erforderlich. Bedeutet, dass ich als Kunde nicht einfach Strom verbrauchen darf, aber nicht, dass ich eine Gebühr für das Abklemmen schuldig bin. Ich habe keinen Vertrag mit dem Haufen, also gibt es kein Geld.
vnA
Ich glaube, Sie haben das nicht ganz richtig verstanden. Gemäß dieser Regelung ist der Vermieter verpflichtet, bei Leerstand die Ersatzversorgung anzunehmen und muss hierfür zumindest auch Grundgebühr zahlen, er wird also quasi bei Leerstand per Gesetz Kunde. Tut er dies nicht, weil die Wohnung noch vermietet ist und es keinen Leerstand gibt, der Mieter sich aber abgemeldet hat, kann der Versorger den Strom sperren. Aufgrund dieser Regelung könnte der Vermieter dann durchaus zur Zahlung auch dieser Kosten verpflichtet sein, da er ja zur Annahme der Ersatzversorgung verpflichtet ist, was aber Schadenersatzforderungen gegen den Mieter auslösen würde, da der Zähler aufgrund seiner Abmeldung während seiner Mietzeit gesperrt wurde…
Ein Urteil hierzu wäre mal interessant…
Mir ist nicht klar um welches Gesetz es sich hierbei handelt. Aber in Abs. 1 wird Bezug auf das EnWG genommen und das regelt nun mal die freie Stromdurchleitung und das Verhältnis Grundversorger - Stromlieferant. Somit ist der Text im Abs. 2 auch nur für diesen Fall gemünzt.Er regelt wer was wie zu tun hat, dass der Kunde auf jeden Fall dauerhaft Strom hat und der Grundversorger nicht irgendwann einfach abdrehen darf. Einen Bezug zu dem aktuell diskutierten Thema kann ich leider nicht erkennen.
vnA