Hab alles durchgesehen und finde kein eigenes Forum zum Thema Jugendschutz. Vielleicht kann mir trotzdem geholfen werden.
Also, - ganz theoretisch - ein Mieter weigert sich, Strom, Gas und Wasser zu bezahlen. Warum auch immer!!! Nach drei Monaten würde ihm die Energiezufuhr von den Grundversorgern abgestellt. Er hat drei minderjährige Kinder (und eine ungeliebte Ehefrau, mit der er sich ständig in den Haaren liegt).
Nun die Frage, wenn er vorsätzlich auf die Energien verzichtet,z.B. um seine Frau zu ärgern, verstößt er dann nicht gegen irgendwelche Jugendschutzbestimmungen, da ja auch die Kinder und die Ehefrau weder Wasser noch Strom noch Heizung haben?
Hab alles durchgesehen und finde kein eigenes Forum zum Thema
Jugendschutz. Vielleicht kann mir trotzdem geholfen werden.
Also, - ganz theoretisch - ein Mieter weigert sich, Strom,
Gas und Wasser zu bezahlen. Warum auch immer!!! Nach drei
Monaten würde ihm die Energiezufuhr von den Grundversorgern
abgestellt. Er hat drei minderjährige Kinder (und eine
ungeliebte Ehefrau, mit der er sich ständig in den Haaren
liegt).
Nun die Frage, wenn er vorsätzlich auf die Energien
verzichtet,z.B. um seine Frau zu ärgern, verstößt er dann
nicht gegen irgendwelche Jugendschutzbestimmungen, da ja auch
die Kinder und die Ehefrau weder Wasser noch Strom noch
Heizung haben?
Die Ehefrau kann mit dem Grundversorger einen Versorgungsvertrag schließen,
das Jugendamt müsste prüfen, ob die Kinder noch bei den Eltern verbleiben können, ohne das diese gefährdet wären,.
Und was könnte derjenige tun, der davon weiß?
Das Jugendamt informieren, nützt aber erst, wenn kein Wasser/Strom/Heizung vorhanden ist,…
Hallo „von nix Ahnung“ - stimmt, habe oft versucht sie davon zu überzeugen, aber sie ist total domestiziert und hat als deutsche Polin mit nicht ausreichenden Sprachkenntnissen Angst vor sich selbt.
Also wird sie nie etwas unternehmen. Sie lächelt immer nur, was für mich ein sehr sehr schlechtes Zeichen ist.
Also warte ich ab bis Anfang März und kann erst dann was unternehmen?
eine Wohnung ohne Wasser stellt eine Gesundheitsgefährdung da,da man die Toilette ja nicht mehr benutzen kann.
Zuständig dafür ist das Ordnungsamt…
Mit denen würde ich ein Gespräch führen…
Hallo, vor 50 Jahren hat man noch gelernt, Wasserlieferung ist
hoheitlich und darf als notwendiges Lebensmittel nicht gesperrt
werden. Nur Gas und Strom kann man sperren. Inzwischen haben sich
die Sitten sehr verändert. Gruß
Ja, Jackson, aber das nützt heute auch nichts, denn selbst wenn die Wasserwerke nicht abstellen, so gibts heute ohne Strom bei uns kein Wasser, da die Pumpen an sein müssen, damit Wasser geliefert wird.
Aber kannst du dir vorstellen, daß ein Vater vor 50 Jahren die Ernergiekosten nicht bezahlt hat, um seiner Familie eins auszuwischen?
Ja, Jackson, aber das nützt heute auch nichts, denn selbst
wenn die Wasserwerke nicht abstellen, so gibts heute ohne
Strom bei uns kein Wasser, da die Pumpen an sein müssen, damit
Wasser geliefert wird.
Seit wann werden die Pumpen vom Wasserwerk über meinen Stromzähler versorgt? In welchem Land lebst Du?
Gruß
loderunner
unser Mieter lebt in einem kleinen Dorf in Niedersachsen. In unserem Bauernhaus wird das Brauchwasser mittels einer Pumpe ins Haus geholt. Mein Mann könnte das besser erklären.
Diese Pumpe benötigt jedoch Strom - sonst läuft sie nicht. Scheint mir irgendwie klar zu sein.
Das Wasser für die Toilettenspülung wird jedoch vom Brunnenwasser hochgepumpt und auch diese Pumpe braucht Strom.
Das ist hier auf den Kanaren, wo wir jetzt wohnen, nicht anders. Das Brauchwasser wird in eine Archive geleitet und von dort hochgepumpt. Wenn - was häufiger passiert, der Strom ausfällt, haben wir auch keine Toilettenspülung mehr.
Es gibt einen Wasserhahn im Paseo, straßenseitig, der dann noch funktioniert. Das ist das Stadtwasser
unser Mieter lebt in einem kleinen Dorf in Niedersachsen. In
unserem Bauernhaus wird das Brauchwasser mittels einer Pumpe
ins Haus geholt. Mein Mann könnte das besser erklären.
Dann frag ihn mal. Vermutlich gehört die Pumpe dem Hausbesitzer, genauso wie der Brunnen, und er zahlt nur die Abwassergebühren.
Dass jemand eine bei ihm auf seinen Strom laufende Pumpe benötigt, um Wasser vom Wasserversorger zu beziehen, glaube ich jetzt einfach mal nicht.
Gruß
loderunner
natürlich hast du recht. Was anderes wäre, wenn man unerlaubterweise das Toilettenwasser über das vorhandene Brunnenwasser laufen lassen würde. Dann bräuchte man natürlich eine Pumpe, um das Brunnenwasser hochzupumpen. Aber so was würde man ja nicht machen.
Es ist ja auch viel besser Trinkwasser fürs Klo zu nehmen!
Übringens, der theoretische Fall hat sich erledigt, weil der Mieter theoretischeweise seine Energiekosten beglichen hat.