Enev

Liebe/-r Experte/-in,

zu meinem kleinen Problem brauche fachlichen Rat und vor allem die Stellen wo ich etwas nachlesen kann.

Nach meinem Wissen werden Fenster luftdicht montiert - nach der ENEV auch Pflicht. Dieses „Luftdicht“ ist auch das Problem.

Was sagt die ENEV zur Dunstabzugshaube. Ist so ein Teil überhaupt ENEV konform ?

Sind Bauschäden zu erwarten, wenn keine Feuchtigkeit aus der Küche abgeleitet werden?

Was ist wenn Trockner und Waschmaschinen eingesetzt werden innerhalb der Wohnung?

Für kurze Hinweise bin jetzt schon dankbar.

Grüße Uwe

Hallo Uwe,

sicherlich sagt die EnEV nichts über Dunstabzugshauben, Waschmaschinen oder Wäschetrockner. Schließlich handelt es sich hierbei um standardmäßig gebäudeunabhängige technische Geräte, die zweifelsfrei der Wohnraumnutzung dienlich sind, und keines Falls um ein Haus oder eine Wohnung, für dessen Bewertung die EnEV maßgeblich ist. Eine Dunstabzugshaube oder auch ein Wäschetrockner mit Abluftkanal nach außen stellt allerdings eine Abluftanlage (sogar im Sinne der EnEV) dar, die aber nicht als Energievorteil rechnerisch in Ansatz gebracht werden darf. Diese sogenannte Abluftanlage hilft dem Nutzer lediglich beim erforderlichen Lüften, sodass im Wohnraum keine zu hohe relative Luftfeuchtigkeit vorherrschen kann. Ausreichendes Lüften ist zwingend erforderlich, weil sich in feucht warmer Luft BAkterien und Keime sowie auch Schmimmelsporen (die in der Luft immer präsent sind) perfekt weiterentwickeln können. Durch mangelhaftes Lüften kommt es zu Schimmelpilzbildungen - gerade dort, wo sich die Luftfeuchtigkeit in Form von Kondenzfeuchtigkeit niederlässt (grundsätzlich da, wo es kalt ist). Der kälteste Punkt eines Raumes ist meistens am Fenster bzw. am Fensterrahmen und im ungünstigen Fall von Luftdichtheitsproblemen: genau an den undichten Stellen. Lüften und Entlüften muss also kontrolliert durch möglichst große Öffnungen erfolgen. Die Abluft von feuchter Raumluft aus Küche oder Bad ist also super. Fest installierte Leitungen sollten aber rundum dicht (gemäß den Anforderungen der EnEV, genau wie bei Fenstern) sein und nur kontrolliert geöffnet oder geschlossen werden, denn ein fest installierter Kanal nach außen hätte zur Folge, dass dieser sowie auch die angrenzende Außenwand immer kalt wäre und somit potenzielle Gefahr der Schimmelbildung bestünde. Informationsschriften, wo genau auf Dunstabzugshauben, Waschmaschinen oder Wäschetrockner eingegangen wird, kann ich leider nicht benennen. Aber jeder Bauingenieur, Architekt oder Heizungstechniker ect. wird Ihnen meine Angaben aufgrund seines Hintergrundwissens von bauphysikalischen Zusammenhängen (Wärmetransmission und Dampfdiffussion) bestätigen können. Aber worin liegt Ihr Problem genau? Eventuell kann ich Ihnen genauer Angaben zu Ihrem Fall machen, wenn ich weiß, worum es genau geht, da ich selbst Bauingenieur mit vielen Jahren Berufserfahrung bin. Sie finden meine Internet-Präsenz, wenn Sie unter GOOGLE nach EURingOS suchen und können sich gern telefonisch oder per eMail bei mir melden. Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen helfen konnte/kann.

Mit freundlichen Grüßen, Oliver Schwarz

Hallo

Die Bedenken kann ich verstehen und nachvollziehen, aber würde lieber mal nach einem Energieberater hier im forum Ausschau halten, der kann da mit Sicherheit mehr dazu sagen.

Schönen Sonntag noch :smile:
MfG
Nelsont

Nach meinem Wissen werden Fenster luftdicht montiert - nach
der ENEV auch Pflicht. Dieses „Luftdicht“ ist auch das
Problem.

Was sagt die ENEV zur Dunstabzugshaube. Ist so ein Teil
überhaupt ENEV konform ?

Sind Bauschäden zu erwarten, wenn keine Feuchtigkeit aus der
Küche abgeleitet werden?

Was ist wenn Trockner und Waschmaschinen eingesetzt werden
innerhalb der Wohnung?

Für kurze Hinweise bin jetzt schon dankbar.

Grüße Uwe

Die EnEV fordert in §7 bei zu errichtenden Gebäuden eine dauerhaft dichte Gebäudehülle. Desweiteren fordert sie: "Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und
Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. "
Die EnEV können Sie als pdf downloaden unter www.solaroffice.de/Downloads oder www.bbsr.bund.de (>Fachthemen >Bauwesen >Energie)
Klaus

Hallo Uwe,

die EnEV fordert neben der luftdichten Bauweise auch die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. wie dieser erzielt werden soll, bleibt allerdings offen.

Dieser Mindestluftwechsel dient zur Abfuhr der in einem Haushalt anfallenden Feuchtigkeit. Seit dem Mai 2009 gibt es die überarbeitete Fassung der Norm zur Wohnungslüftung, DIN 1946-6, und damit einen Stand der Technik mit klaren Regeln.

Dunstabzugshauben sind ein Teil der Haustechnik und es steht einem Einsatz gemäß EnEV nichts im Wege. Aber sie erhöhen den Luftwechsel deutlich, und nur bei geöffneten Fenstern kann die abgesaugte Luftmenge von außen wieder nachströmen. Daher sind Umlufthauben eher zu empfehlen.

Ich hoffe, diese Antwort hilft weiter.

Grüße,
A. Kühl

Hallo Uwe,

Sorry, war lange zeit außer „Gefecht“ und bin auch noch ein wenig angeschlagen.

In der Hoffnung auf Dein Verständnis,

D. Kroll

Hallo Uwe,
kann leider nicht weiterhelfen.
Ei

diese anfrage wurde bereits beantwortet

Sorry so detailliert kann ich leider nicht helfen