Ich bin Mieterin in einem MFH (7 WE)
Ich bewohne das DG und nutze diese Etage alleine.
Der Dachboden wurde ausgebaut und nicht gedämmt, weder die
Schrägen oder die Decke.
Gillt diese Verordnung auch für meinen Vermieter?
Denn die Decken wurden bis Mitte des Dachbodens gezogen also darüber ist genügen Luft, wobei die teure Wärme gut
durch die Rigips-Platten noch oben durchziehen kann.
Natürlich gilt sie auch für ein Haus mit 7 WE !
Es gibt nur eine Ausnahme(selbstgenutztes 1- od. 2-Fam.-Haus).
Und ich glaube nicht,es ist ungedämmt. Das wäre zu abwegig.
Als Mieter dort kann man ja die Dämmung nicht direkt sehen,sie ist unter der Rigipsverkleidung versteckt.
Es müsste im Sommer extrem heiss und im Winter ebenso kalt sein,wenn dort tatsächlich nicht gedämmt ist.
Und das ist keine neue Vorschrift !
Wann wurde denn das DG zu Wohnzwecken ausgebaut ? Selbst vor 50 Jahren gab es Mindestanforderungen an die Dämmung.
Ab den braunen Balken beginnt meine Wohnung darüber ist Hohlraum ohne Dämmung.
Eig bin ich mir sicher das es nicht gedämmt ist im letzten Jahr wurde für 4 Monate 350 €nachgezahlt, bei einer mtl. Vorauszahlugn von bereits 75€.
Es ist wirklich a…kalt und im Sommer total stickig und heiß wie in einer Sauna
Ich habe die bisherige Antwort nicht richtig abgefasst !
Es kann sein,die DG-Wohnung ist nicht oder schlecht gedämmt und es muss NICHT nachgebessert werden !
Denn es hängt davon ab,ob die geltende EnEV 2009 überhaupt anwendbar ist.
Es gilt nur bei umfangreichen Umbauten am Haus,dazu würde auch der DG-Ausbau zu einer Wohnung gehören,wenn vorher dort nur ein Kaltboden für Abstellzwecke gewesen wäre.
Dann müsste nach der EnEV 2009 gedämmt werden (U-Wert 0,24).
Oder wenn das Haus den Besitzer gewechselt hat.
Wurde der Dachboden aber bereits vor langer Zeit ausgebaut,dann gilt diese neue Verordnung NICHT.
Dann gilt die damalige Wärmeschutzverordnung mit viel schlechteren Anforderungen an die Dämmqualität.
Fazit:
Wird an einem alten Haus nichts modernisiert,umgebaut oder erweitert,dann braucht auch nichts in den Wärmeschutz investiert zu werden. Dann kann alles so bleiben wie bisher.
Wird das Haus verkauft,dann MUSS der neue Eigentümer allerdings einige Auflagen erfüllen und nachrüsten.
Als Mieter solltest Du dir den Energieausweis des Hauses zeigen lassen(Rechtsanspruch),er weist den Energieverbrauch aus und soll Mietern die zu erwartenden Heizkosten aufzeigen (vor dem Anmieten!).
Mehr Ansprüche kann man wohl nicht herleiten,ist es in der DG-Wohnung zu heiss,zu kalt,zu teuer im Beheizen,dann muss man sich leider wohl eine andere Whg. suchen.