Hallo !
Ich habe die bisherige Antwort nicht richtig abgefasst !
Es kann sein,die DG-Wohnung ist nicht oder schlecht gedämmt und es muss NICHT nachgebessert werden !
Denn es hängt davon ab,ob die geltende EnEV 2009 überhaupt anwendbar ist.
Es gilt nur bei umfangreichen Umbauten am Haus,dazu würde auch der DG-Ausbau zu einer Wohnung gehören,wenn vorher dort nur ein Kaltboden für Abstellzwecke gewesen wäre.
Dann müsste nach der EnEV 2009 gedämmt werden (U-Wert 0,24).
Oder wenn das Haus den Besitzer gewechselt hat.
Wurde der Dachboden aber bereits vor langer Zeit ausgebaut,dann gilt diese neue Verordnung NICHT.
Dann gilt die damalige Wärmeschutzverordnung mit viel schlechteren Anforderungen an die Dämmqualität.
Fazit:
Wird an einem alten Haus nichts modernisiert,umgebaut oder erweitert,dann braucht auch nichts in den Wärmeschutz investiert zu werden. Dann kann alles so bleiben wie bisher.
Wird das Haus verkauft,dann MUSS der neue Eigentümer allerdings einige Auflagen erfüllen und nachrüsten.
Als Mieter solltest Du dir den Energieausweis des Hauses zeigen lassen(Rechtsanspruch),er weist den Energieverbrauch aus und soll Mietern die zu erwartenden Heizkosten aufzeigen (vor dem Anmieten!).
Mehr Ansprüche kann man wohl nicht herleiten,ist es in der DG-Wohnung zu heiss,zu kalt,zu teuer im Beheizen,dann muss man sich leider wohl eine andere Whg. suchen.
MfG
duck313