hallo,
unser handwerker hat versäumt, uns über die enev 2011 zu informieren („unternehmererklärungt“) und uns zum komplettaustausch der fenster auch welche angeboten, die den auflagen nicht entsprechen. können wir jetzt rechtlich den ohnehin überteuerten auftrag stornieren? fühlen uns über den tisch gezogen
Sie fordern eine Rechtsberatung, die kann ich nicht geben. gehen Sie mit den Daten Ihrer Fenster zu einer Verbraucherberatung, da sollten Sie kompetente Fachleute treffen
Auf jeden Fall sollten Sie sofort den Handwerker auf sein Versäumnis hinweisen
Schönen Gruss Helmut König
Hallo sol76.
Die ENEV 2009 ist das aktuelle Gesetz, das die Anforderungen an den U-Wert (Wärmedurchgangswert in Watt/m² K )von Bauteilen regelt. 1,3 W/m²K ist der zur Zeit geltende zulässige Höchstwert für den erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Fenstern in Wohngebäuden. Der Wert wird aus Rahmenanteil und Glasanteil ermittelt.
Da die ENEV ein Gesetz ist, wäre ein Einbau eines Fensters mit höherem U-Wert nicht zulässig. Die Unternehmererklärung wird auch von der ENEV 2009 gefordert. Darin lässt sich ja schlecht erklären, das der gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden.
Ich glaube nicht, das die (bestellten ?) Fenster abgenommen werden müssen, wenn sie die ENEV Anforderungen nicht einhalten. Sie einzubauen wäre ja ein Baumangel.
Wenn der Unternehmer kein Einsehen hat und von der Falschbestellung nicht ablassen will, dann würde ich einen Anwalt / Rechtsschutz konsultieren.
Freundlliche Grüße aus Hilzingen
Stefan Hüsges
Gebäudeenergieberater
das ist nicht mein Geschäft.
Hallo,
der Auftraggeber hat grundsätzlich das Recht, den Auftrag zu jedem Zeitpunkt kündigen zu können, muss sich allerdings das bis zur Kündigung geleistete anrechnen lassen, sprich: das bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete muss bezahlt werden.
Beste Grüße
hallo, sol76
mir wurden 2010 auch noch zweifach verglaste fenster ohne anmerkung angeboten. ich habe mich dann trotzdem fuer die dreifachen entschieden- wegen kfw- zuschuss. offenbar ist beides moeglich.
ob ein ruecktritt akzeptiert wird, haengt sehr vom fertigungsstand ab und ist eine rechtsfrage.
mfG. h