Danke nicht zu früh.
Frage doch den, bei dem Du die Heizungsanlage angemeldet und genehmigen hast lassen- beim Schornsteinfegermeister. Wenn Du der Betreiber bist, dann bekommst du doch auch jährlich Besuch und ein Protokoll. Und wenn Anlage betroffen, dann hat der Schorni ganz bestimmt längst einen Hinweis gegeben, die Anlage muss ersetzt werden.
Und das in so einem seltenen Fall, wo ein Mieter selbst Eigentümer der Heizung ist, kann das Gesetz nicht anders angewendet werden.
Schließlich muss der Schornsteinfeger die Anlage stilllegen, wenn die Bedingungen nicht mehr eingehalten werden. Sei es Baujahr oder Abgaswerte.
So oder so.
Oder anders herum, es wäre sehr wohl der Hauseigentümer im Spiel, weil es sich um eine Anlage in seinem Haus handelt.
Ob vom ihm selbst veranlasst/eingebaut oder nicht.
Was aber nicht bedeutet, er muss die neue Anlage auch bezahlen.
Und eine Gastherme ist sehr wohl ein „Heizkessel“ nach dem Gesetz, es sein denn der wäre in der Leistung so klein, das er nicht mehr darunter fällt oder es handelt sich um ein Brennwertgerät.
MfG
duck313