EnEV 2014 Heizkessel erneuern wenn älter als 30 Jahre

Hallo,

ich lese immer wieder, dass der Haus- bzw. Wohnungseigentümer die alten Heizkessel austauschen muss.

Wie sieht es aber aus, wenn die Wohnung ohne Heizung vermietet wurde, bzw. die Heizung Eigentum des Mieters ist? Ist der Mieter ebenfalls von dieser Pflicht betroffen?

Danke

Keine Ahnung.
Aber, so lange die Messwerte des Kaminfegers in Ordnung sind und nur das ist aus meiner Sicht wichtig, stellt sich deine Frage nicht.

MfG kheinz

Ja, in der Tat.

Schau mal in § 10 Abs. 1 EnEV 2014. Es mag sinnvoll sein oder nicht, hier vorzuschreiben, welche Heizkessel allein wegen Alters nicht mehr betrieben werden dürfen, jedenfalls ist es halt so.

Interessant ist, dass diese Bestimmung tatsächlich nur Eigentümer von Gebäuden betrifft. Wobei Herr Schmidt in seiner gemieteten Wohnung wohl keinen ‚Heizkessel‘ betreibt, so dass ihn der ganze Zehner sowieso nichts angeht, falls der Gesetzgeber in seiner ermesslichen Weisheit nicht eine Gastherme auch als ‚Heizkessel‘ definiert.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

wo liegt denn der Unterschied? In meinem angenommenen Fall gäbe 2 Geräte, eins für die Heizung (Rohleder Typ 1221516) und eines für Warmwasser, falls diese Info hilft.

Danke

Servus,

die Definition aus der EnEV 2014 heißt:

7. ist ein Heizkessel der aus Kessel und Brenner bestehende Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme an den Wärmeträger Wasser dient,

und führ ein wenig im Kreis herum, weil in dieser Definition auch nicht klarer gesagt wird, was ein ‚Kessel‘ genau ist. Während ein reiner Durchlauferhitzer für Warmwasser sicherlich keinen ‚Kessel‘ hat, benötigt ein Gerät für die Heizung immer irgendeine Art von Speicherraum. Plattenwärmetauscher dürften ziemlich eindeutig keine ‚Kessel‘ sein, bei anderen Bauformen trau ich mir nicht zu, den Unterschied zu beschreiben.

Aber wie gesagt - so ein Teil nur wegen des Alters rauswerfen müssen nur Eigentümer von Gebäuden.

Schöne Grüße

MM

Also, es müssen nur Heizkessel ausgetauscht werden, die die Vorlauftemperatur n i c h t absenken können. Es betrifft also nur Konstant Temperatur Kessel, die 365 Tage auf 90° laufen müssen, damit die nicht Kaputt gehen.

Wir im MFH haben eine riesen Gastherme mit 200 KW.

Die wird auch o h n e Aussensteuerung betrieben. Hat also das ganze Jahr 70°, wegen dem Warmwasser. Aber man könnte die Therme auch auf 40° betreiben.
D.h. unsere total unwirtschaftliche Heizung muss nicht raus - leider.

Danke Dir!

Servus,

auch für Dich nochmal extra: Hier ist der einschlägige § 10 EnEV 2014 - da gibt es zwar einzelne Ausnahmen, aber die sind ganz anders definiert als Du behauptest.

http://www.enev-online.com/enev_2014_volltext/10_nachruestung_anlagen_und_gebaeude.htm

Schöne Grüße

MM

1 Like

Danke nicht zu früh.
Frage doch den, bei dem Du die Heizungsanlage angemeldet und genehmigen hast lassen- beim Schornsteinfegermeister. Wenn Du der Betreiber bist, dann bekommst du doch auch jährlich Besuch und ein Protokoll. Und wenn Anlage betroffen, dann hat der Schorni ganz bestimmt längst einen Hinweis gegeben, die Anlage muss ersetzt werden.

Und das in so einem seltenen Fall, wo ein Mieter selbst Eigentümer der Heizung ist, kann das Gesetz nicht anders angewendet werden.
Schließlich muss der Schornsteinfeger die Anlage stilllegen, wenn die Bedingungen nicht mehr eingehalten werden. Sei es Baujahr oder Abgaswerte.
So oder so.

Oder anders herum, es wäre sehr wohl der Hauseigentümer im Spiel, weil es sich um eine Anlage in seinem Haus handelt.
Ob vom ihm selbst veranlasst/eingebaut oder nicht.
Was aber nicht bedeutet, er muss die neue Anlage auch bezahlen.

Und eine Gastherme ist sehr wohl ein „Heizkessel“ nach dem Gesetz, es sein denn der wäre in der Leistung so klein, das er nicht mehr darunter fällt oder es handelt sich um ein Brennwertgerät.

MfG
duck313

Lieber Duck,

die Definition eines Heizkessels aus der EnEV 2014 hast Du gelesen.

Jetzt erkläre Dich. Nich mit einer bloßen Behauptung, sondern konkret: Wo oder was ist der Kessel in einer Gastherme?

Außerdem ist Deine Behauptung, eine vom Mieter installierte Therme werde vom Eigentümer des Gebäudes betrieben, Nonsens.

Schöne Grüße

MM