EnEV bei Kauf eines Hauses (Altbau)

HAllo!

HAt jemand einen Link oder eine kompetente Antwort zu:
ich möchte eine Doppelhaushälfte kaufen und diese dann vermieten. Baujahr 1920.

Muss ich - wegen der Energieeinsparverordnung - irgendwleche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Oder muss ich sie nur durchführen, wenn ich sowieso etwas mache (wie z.B. bei Heizungserneuerung zusätzlich noch Solaranlage auf Dach oder Pellettofen etc.).

Wohne in Ba-Wü - falls da LAndesgesetzgebung (Grüne an der MAcht!) was ausmachen sollte.

HAbe den Wikipedia-Artikel schon gelesen, aber nicht so richtig verstanden (Primärenergie einsparung…)

Danke schon mal!

LAdyDi … mehr auf http://w-w-w.ms/a4dl73

Sie sind grundsätzlich zu keiner Sanierungsmaßnahme als Selbstnutzer verpflichtet. Bei einer Vermietung sind entsprechende Mindestanforderungen gem. EnEV einzuhalten.

Was an der Antwort ist richtig? Richtig: NICHTS.

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html siehe Abs.5

Mietern muss man VOR Vertragsunterzeichnung lediglich einen Energieausweis zur Einsicht zur Verfügung stellen, aber erst auf Anforderung. Maßnahmen müssen zur Vermietung nicht getroffen werden.

vnA

Falls das Gebäude ein vorher vom Eigentümer selbst bewohntes EFH oder ZFH ist, dann gilt EnEV §10 Nachrüstverpflichtung, falls diese nicht ohnehin schon erledigt sind:

§ 10
Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
(1)  Eigentümer von Gebäuden dürfenHeizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische
Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehrals 400 Kilowatt beträgt,
und auf Heizkessel nach § 13 Absatz3 Nummer2 bis 4.
(2)  Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
10
(3)  Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer
Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von
mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so
gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24
Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 giltals erfüllt, wenn anstelle
der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
(4)  Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist
Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
(5)  Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer
eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat,sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen
Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllungbeträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch
keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume
so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²⋅K)
nicht überschreitet.
(6)  Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Wenn Sanierungen oder Erweiterungen durchgeführt werden, gibt es daran Anforderungen. Welche, das steht unter:
http://www.solaroffice.de/fileadmin/solaroffice/doku…

Ansonsten ist ein Energieausweis auszustellen. Infos dazu:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Publikationen/Baue…

Gruß
Klaus Lambrecht

Hallo,

komplizierte Frage, da müsste ich erst einmal wissen um was für eine Heizung handelt es sich im Haus. Ofen, Fosterheizung, Öl oder Gas ???
Grundsätzlich muss ich gar nichts sanieren wenn ich selber im Haus wohnen will. Vermiete ich aber dann gibt es je nachdem Auflagen die im Sinne des EnEV umzusetzen sind.

Ausserdem kommt es darauf an wie stark das Mauerwerk ist. ab 45 cm Breite muss nicht zwingend Wärmegedämmt werden.

Was ist mit den Fenstern 1920 eingebaut und nie erneuert/modernisiert ???

Dach, gedämmt ? oder. Viele Fragen nach der Gebäudesubstanz offen. 
Sorry. Gruss Dry

hallo LAdyDi

ich denke dass die antwort von herrn lamprecht völlig ausreichend ist und keines weiteren kommentars bedarf

Jürgen