Liebe/-r Experte/-in,
wir wohnen in Rheinland Pfalz in einem Einfamilienhaus mit angebauter Garage und 2 weiteren Stellplätzen.
Die Garage hat eine Nutzfläche von 17qm (2,75m breit, 6m lang).
Zwecks Küchenerweiterung möchten wir die Garage teils zum Wohnraum nutzen.
Hierbei muss das Flachdach abgenommen, die Seitenwände der Garage um ca. 0,5m erhöht und anschließend wieder ein Flachdach aufgesetzt werden.
Ca. 9qm sollen als beheizter Raum (Küche, ca. 2qm sollen als nichtbeheizter Hauswirtschaftsraum und der Rest wieder als Garagenraum genutzt werden.
Der Statiker machte uns darauf aufmerksam, daß bei jeglichen Arbeiten am Haus die EnEv beachtet werden muss.
In §9 steht folgendes:
(4) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden.
(5) Ist in Fällen des Absatzes 4 die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält.
Frage 1:
Gilt unsere Maßnahme eigentlich als Umbau im Sinne der EnEv? Es kommt ja keine zusätzliche Fläche dazu, sondern die vorhandene soll einfach anders genutzt werden. Lediglich die Höhe wird geändert.
Frage 2: Da wir unterhalb der Grenze von 15qm liegen, die zukünftig als beheizter Raum genutzt werden, unterliegen wir da überhaupt den Bestimmungen der EnEv?
Für Deine schnelle Antwort wäre ich Dir sehr dankbar.
Gruß Ina