EnEV und Dachbodendämmung

Hallo Ihr,

laut Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen bis Ende 2011 alle Dachböden gedämmtwerden um Heizkosten zu sparen. Was passiert wenn der Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt?

Danke und LG
b.

Hallo !

Es passiert nichts,denn es gibt im Gesetz keine Sanktionen!

Und vorgeschrieben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gegen den kalten Bodenraum.
Ist das Dachgeschoss bewohnt,dann muss man die Dachschrägen dämmen.

Wenn etwas aber vorgeschrieben wird,dann kann der Mieter m.E. das Fehlen als Mietmangel entsprechend rügen und mindern.

MfG
duck313

http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__10.html
Die Regeln sind Abs.3+4 zu entnehmen.
Da steht „bisher ungedämmte Dach …“ Wenn also eine bisher nur „ungenügend“ gedämmte Decke vorliegt, muss nicht nachgedämmt werden. Für Dächer ist diese Passage adäquat anzuwenden. Dann bleibt auch kein Raum für mietrechtliche Schritte.

vnA