ENEV und weitere nervtötende Vorschriften

Hallo,
mal angenommen, einer möchte ein Häusle im Bungalowstil mit vielen großen Fenstern bauen, auf einem Grundstück mit rundherum recht viel Wald, so dass schonmal kaum Sonne auf die Dachflächen fällt.
Der Bauantrag ist so gut wie durch, Thema Heizung wird auf Gasbrennwerttherme festgelegt und nun machen sich die Bauherren Gedanken, denn überall wird gesagt, dass man doch erneuerbare Energien braucht…im Normalfall kommen Solarkollektoren auf’s Dach, was aber in diesem Fall sehr sinnlos und Geldverschwendung wär (s.o.).
Der Architekt beruhigt die Bauherren mit der Aussage, das wär nicht nötig, das kriegen wir schon so hin…und die Bauherren lesen dennoch im www von Pflichten und Bußgeldern, wenn dagegen verstoßen wird…
Ein einziger kleiner Kommentar beruhigt ein wenig: „der Wärmebedarf kann auch mit dem geplanten Kamin gedeckt werden“…
Stimmt das?
Gleiches gilt für den Energiepass (oder Bedarfsausweis). Pflicht oder Quatsch? Verkaufen will hier ja die nächsten 100 Jahre keiner! :wink:

Vielen Dank im Voraus

Moin auch,

Wenn mit einem Architekten gebaut wird, ist dieser auch dafür zuständig, dass die EnEV eingehalten wird. Was den Energiepass betrifft: Der ist Pflicht, und zwar in dem Moment, in dem das Objekt vermietet oder verkauft wird. Wer selber drin wohnt, braucht keinen.

Ralph

Hallo,

Der Bauantrag ist so gut wie durch, Thema Heizung wird auf
Gasbrennwerttherme festgelegt und nun machen sich die … :sinnlos und Geldverschwendung wär (s.o.).

deshalb gibt es noch div. andere Heizungstechniken die unter erneuerbare Energieen fallen (Holz, Geothermie, Wärmepumpen, BHKW,…)

Der Architekt beruhigt die Bauherren mit der Aussage, das wär
nicht nötig, das kriegen wir schon so hin…und die Bauherren
lesen dennoch im www von Pflichten und Bußgeldern, wenn
dagegen verstoßen wird…

Dann sollte sich der Bauherr mit seinen Sorgen an den Architekten wenden und sich nicht mit solchen Aussagen zufrieden geben! Der Architekt erhält für seine Arbeit Geld - und wenn der Bauherr mit den Aussagen nicht zufrieden ist dann sollte er so lange nachbohren, bis klar ist wie der Architekt die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten gedenkt!

Ein einziger kleiner Kommentar beruhigt ein wenig: „der
Wärmebedarf kann auch mit dem geplanten Kamin gedeckt
werden“…

ein Kommentar aus dem Zusammenhang gerissen von unbekannter Quelle? Wie soll hier jemand irgend was dazu sagen?

Gleiches gilt für den Energiepass (oder Bedarfsausweis).
Pflicht oder Quatsch? Verkaufen will hier ja die nächsten 100
Jahre keiner! :wink:

Mag schon sein, aber es ist doch wohl geplant das Haus zu bauen und nicht nur die Planung durchzuspielen - oder? Und wie soll denn nachgewiesen werden, dass sich das Gebäude an die Bestimmungen der EnEV/EEWärmeG hält wenn nicht durch einen Energieausweis?

Und noch was: Baurecht ist Landesrecht von daher sind das oben nur allgemeine Angaben, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Dazu kommt noch, dass div. Bundesländer, Kreise und Gemeinden/Städte sich eigene Vorschriften gegeben haben, was dazu führt, dass ein Gebäude das die EnEV-Vorschriften einhält ggf. nicht gebaut werden darf, weil die lokalen Vorschriften schärfer als die EnEV sind…

Und noch was zu den erneuerbaren Energieen: Hier ist das EEWärmeG zu beachten, nachdem ca. 15% der Energie durch erneuerbare zu erzeugen sind (bei einem EFH sind das die Solarkollektoren für Warmwasser). Allerdings gibt es auch hier Außnahmen, wenn das nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, d.h. die Dämmung muss entsprechend besser ausgeführt werden - Nachweis wieder durch den Energieausweis…

Grüße

Nun ja,so wirklich richtig ist der letzte Satz jetzt aber nicht :wink: Man könnte es auch mit dem Wort: „FALSCH“ betiteln.
Hier die EnEV http://bundesrecht.juris.de/enev_2007/index.html
Dann gibt es auch noch das EEWärmeG http://bundesrecht.juris.de/eew_rmeg/index.html hier interessant §3 und die Anlage http://bundesrecht.juris.de/eew_rmeg/anlage_26.html wobei „feste Biomasse“ das Kaminholz ist.
Ein Bauherr hat das Recht ein Haus zu erhalten, das den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Wunsch nicht verkaufen zu wollen deckt sich nicht immer mit den Realitäten.

vnA

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Einverstanden
OK, falsch ist in dem Fall richtig, ich entschuldige mich.

Ralph