ENEV wer entscheidet Kosten-Nutzen?

Hallo,

sie ENEV 2009 schreibt ja im Artikel 10 vor, dass die oberste Geschossdecke(auch bei Altbestand) bis zum 31.12.2011 gedämmt werden muss.(Ok, es gibt Abweichungen, aber das ist der späteste Termin)

In §10 Absatz 6 stehet allerdings:
„Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.“

Wer entscheidet das? Die WEG?, Ein Energieberater? Jemand anderes?
Was ist, wenn ein Mieter sich beschweren will (und wo macht er das?)

Vielen Dank für Eure Infos

Hallo,

In §10 Absatz 6 stehet allerdings:
„Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die
Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden
Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet
werden können.“

Was ja nicht bedeutet, daß der Vermieter das dann nicht darf, er muß nur nicht.

Was ist, wenn ein Mieter sich beschweren will (und wo macht er
das?)

Falls er meint es wäre wirtschaftlich, wurde aber nicht durchgeführt, oder der Vermieter die Modernisierungskosten auf die Miete umlegt, obwohl keine nennenswerte Energieeinsparung besteht, bleibt wohl nur der Klageweg.

Cu Rene

Ist das ernsthaft ein so wischiwaschi-Absatz, dass der Eigentümmer entscheiden darf ob es wirtschaftlich ist?

Das wird der Gesetzgeber bestimmt nicht so gewollt haben.