Hallo Experten,
lt. der letzten gültigen EnEV (Energieeinsparungsverordnung) muß bei Wohnhäusern ab 3 Parteien der Dachboden gedämmt werden, wenn der sog. U-Wert von 0,24 W/qm*K überschritten ist.
Wie mißt man den U-Wert, wer macht es und wie teuer ist das ungefähr?
Danke im voraus für Eure Hilfe, Gruß Andy.
Hallo!
Hast Du da etwas verwechselt ?
Es geht um die vorhanden Dämmstärke der obersten Geschoßdecke. Also wie gut die letzte Schicht isoliert ist.
Da ist höchsten der u-wert 0,24 W/m²K gefordert.
das ist ein reiner Rechenwert, den man aus Tabellen der Baustoffe der Dachdeckenkonstruktion entnehmen kann.
Es gibt also kein „Messgerät“ mit dem man das feststellen kann.
Hier hat es etwas Info dazu. Da steht auch, mit welcher Dämmstärke bei welchem Wärmeleitwert des Dämmstoffes man das schon erreicht.
Und ganz ohne jede Dämmung kann das haus ja nicht sein ?
Also muss man oft nur zudämmen um mind. den U-Wert 0,24 zu erreichen oder besser zu unterschreiten.
Und das gilt m.E. selbst im Einfamilienhaus ! Nicht erst ab 3 WE.
Und noch ein Hinweis:
Hat Haus einen Dachboden, dann kann man entweder den Fußboden(Decke )dämmen oder gleichwertig die Dachschrägen des Bodenraumes.
Was man macht wäre egal. Will man nicht oben sowieso wohnlich ausbauen, dann Fußboden, weil schnell und billig gemacht.
beraten kann Dich da jeder Baufachmann, etwa Architekt, Bauingenieur oder auch Zimmermann/Dachdecker.
MfG
duck331