EnEV2007 - hier Bestätigung an KfW

Wer weiß ob das Bestätigungsschreiben über die antragsgemäße Durchführung der Massnahmen „Energieeffizient Bauen“ Bestandteil des Energieeinsparnachweises ist?
In meinem Angebot meines Bauträgers steht nur: „Erstellen des Energieeinsparnachweises nach Energieinsparverordnung“!!!

Moin auch,

ob es gesetzlich vorgeschrieben ist kann ich dir nicht sagen. Wenn aber mein Bauträger sich weigern würde, diese Bestätigung auszustellen (was letztendlich lediglich das Ausfüllen eines Vordrucks der KfW bedeutet), dann würde ich ihm mit Öffentlicmachung dieser Weigerung drohen in allen Zeitungen Deutschlands. Ohne diesen Vordruck bekommst du nämlich den KfW-Kredit nicht.

Ralph

Hallo

ob es gesetzlich vorgeschrieben ist kann ich dir nicht sagen.

Nicht gesetzlich, sondern in den Kreditvertragsbedingungen der KfW nachzulesen. Außerdem wird der Wisch oft auch in der Baugenehmigung schon gefordert. Möglicherweise ein alternativer Weg, das durchzusetzen.

Wenn aber mein Bauträger sich weigern würde, diese Bestätigung
auszustellen (was letztendlich lediglich das Ausfüllen eines
Vordrucks der KfW bedeutet)

Stimmt, aber durch einen Fachmann. Und nicht jeder Bauträger versteht so viel vom Bauen, dass er eigenen Leute beschäftigt, die sowas dürfen. Also kostet es ihn erst mal Geld.

dann würde ich ihm mit
Öffentlicmachung dieser Weigerung drohen in allen Zeitungen
Deutschlands.

Das wäre wohl ein sehr teurer Weg, die ganzen Annoncen mal geschätzt. Es gibt einfachere und wirksamere Methoden, einem Bauträger Beine zu machen.
Ohne diesen Vordruck bekommst du nämlich den

KfW-Kredit nicht.

Doch, das Haus ist ja schließlich schon gebaut - aber die Kreditkonditionen werden an den Markt angepasst.

smalbop

Guten Tag,

so einfach ist es leider nicht. Da ich nur den Energiepass/Wärmeenergiebedarfsberechnung vor dem Baubeginn ausgestellt bekommen habe, ich aber die meisten Arbeiten in Eigenregie vergeben habe, denke ich das die Firma einen zusätzlichen Aufwand hätte, da Sie ja alles überprüfen müsste, ob alles was in der Vorabberechnung auch tatsächlich fachgerecht verbaut wurde!?! Aus dem Grund wollte ich wissen ob es irgendwo geschrieben steht, das die Ausstellung des Formulares Bestandteil des Energieeinsparnachweises gemäß EnEV ist!