Hallo liebe Wissenden,
mir ist gerade eine Diskussion, der ich vor einiger Zeit beigewohnt habe, wieder eingefallen und wollte jetzt mal Eure Meinung wissen.
Mal angenommen, jemand nimmt an einer Weiterbildung bei der Volkshochschule teil. Der Kurs umfasst ca. 400 UE und dauert ca. 12 Monate. Die Gebühr ist jeweils zum Monatsanfang im Voraus fällig.
Nun ist es so, dass jeden Monat UE ausfallen, zum einen durch Pausen, zum anderen, weil früher Schluss ist, weil der Kursleiter früher gehen will oder die Mitschüler keine Lust mehr haben. Mit den Pausen ist der betroffene Kursteilnehmer einverstanden, mit dem „früher gehen“ aber nicht. Dadurch entfallen jeden Monat ca. 4 UE, die aber bezahlt worden sind.
Darf der Kursteilnehmer die Kursgebühr einfach kürzen? Was meint Ihr?
Grüße
Jeanine