Enfallener Unterricht - Kursgebühr kürzen?

Hallo liebe Wissenden,

mir ist gerade eine Diskussion, der ich vor einiger Zeit beigewohnt habe, wieder eingefallen und wollte jetzt mal Eure Meinung wissen.

Mal angenommen, jemand nimmt an einer Weiterbildung bei der Volkshochschule teil. Der Kurs umfasst ca. 400 UE und dauert ca. 12 Monate. Die Gebühr ist jeweils zum Monatsanfang im Voraus fällig.

Nun ist es so, dass jeden Monat UE ausfallen, zum einen durch Pausen, zum anderen, weil früher Schluss ist, weil der Kursleiter früher gehen will oder die Mitschüler keine Lust mehr haben. Mit den Pausen ist der betroffene Kursteilnehmer einverstanden, mit dem „früher gehen“ aber nicht. Dadurch entfallen jeden Monat ca. 4 UE, die aber bezahlt worden sind.

Darf der Kursteilnehmer die Kursgebühr einfach kürzen? Was meint Ihr?

Grüße
Jeanine

Hallo Janine,

die VHS ist eine juristische mit der der Kursteilnehmer einen Vertrag eingeht. In diesem Vertrag steht sicher auch etwas über den Leistungsanspruch und über die Bezahlung, wenn die Leistung (Unterricht) nicht erbracht wurde.
Der Betroffene muß diesen Vertrag diesbezüglich lesen, denn da nicht alle VHS gleiche Verträge haben, kann hier keine allgemeinverbindliche Aussage gemacht werden.

Gruß Steffi