Enge Fahrbahn

In einem Ort eine Seitenstraße.
Etwas engere Fahrbahn mit abgesenktem Bordstein, der wiederum durch Starßenlaternen verschmälert ist,. Ein Lieferwagen hat die Straße bereits 3/4 durchfahren die Fahrbahn war sichtlich verrengt. Ein PKW kommt entgegen und fährt dennoch am Lieferwagen vorbei und schrammt mit dem Spiegel am Fahrzeug entlang.
Die Starße befindet sich in einem kleinen Ort die Bewohner warten in der Regel am Anfagn der Starße bis das andere Fahrzeug durch ist, dieser jedoch nicht.
Der Lieferwagen befand sich mit dem hinteren rad bereit direkt am Gehweg und mit dem Vorderren ca 20cm weg ein weiteresausweichen war jedoch nicht möglich wegen der Laternen und der schnelligkeit des ablaufes,da der PKW nicht im schritt Tempo durchfuhr sondern in normaler Geschwindigkeit.
Der PKWfahrer sagt Lieferwagen schuld, der Lieferwagen sagt verrengte Fahrbahn ,wenn man sieht das es eng ist fährt man nicht einfach durch.
Welcher Paragraph zieht hier. Gibts im Internet eindeutige regelung zu finden.
Vielen Dank im vorraus.

Der PKWfahrer sagt Lieferwagen schuld, der Lieferwagen sagt
verrengte Fahrbahn ,wenn man sieht das es eng ist fährt man
nicht einfach durch.

Wieso soll der Lieferwagen schuld sein, wenn der PKW trotz verengter Fahrbahn nicht wartet und nicht mal seine Geschwindigkeit reduziert?

Welcher Paragraph zieht hier. Gibts im Internet eindeutige
regelung zu finden.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_01.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php (1)
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_06.php (insbesondere!)

Vielen Dank schon mal.
Warum der Lieferwagen Schuld sein Soll tja der Pkw meinte er hätte ja noch mehr auf den Gehweg fahren können, ging aber gar nicht. Der PKW stand so nah am Lieferwagen das er nicht mal mehr die Tür einen Spalt öffnen konnte.
Wollte mich halt erst mal vorab informieren bevor man viel geld für Rechtsweg ausgibt.
MfG

gibts jemanden, der in diesem fall bezeugen kann, dass die geschwindigkeit nicht eingehalten wurde?
sonst wirds wohl 50 50 ausgehen.

hauptmann

Hallo,

noch mehr auf den Gehweg fahren können

Darf man denn da auf dem Gehweg fahren? Dazu sind Gehwege im allgemeinen nicht da!
Da man wohl alleine durch einklappen des Spiegels (wobei die meisten Spiegel das bei Kontakt von selbst machen) aneinander vorbei gekommen wäre, ist mindestens einer zu schnell gewesen. Da sind Zeugen wirklich nicht verkehrt.

Cu Rene

OT: Enge Fahrbahn

Welcher Paragraph zieht hier. Gibts im Internet eindeutige
regelung zu finden.

Und was ist ein Fragezeichen.

Vielen Dank im vorraus.

„vorraus“ gibt es nicht.

„Voraus“, wird korrekt übrigens „vor-aus“ ausgesprochen und nicht „vo-raus“, wie du es offenbar tust.

Ich bin auch der Meinung das er zwar die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten hat, aber nicht der Situation entsprechend.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Dies bestätigt mich immer mehr den Schaden nicht komplett zu übernehmen.
Mfg

Sehr geehrter Herr Uwe,
ich hatte hier nicht um Deutsche Rechtschreibhilfe gebeten, sonder wie Sie aus meinem Text entnehmen können eine Frage in Bezug auf Straßenverkehrsordnung gestellt.
Trotz Ihrer Bemühungen mich zu korrigieren muss ich Ihnen leider mitteilen das Ihre Antwort in Bezug auf meine Frage nicht im geringsten hilfreich war.
Vielleicht sollten sie es besser im Forum Schule und Erziehung unterbringen.
Oder noch besser eine neue Rubrik eröffnen. Wenn ich mich schon nicht in dem Bereich der Fragestellung auskenne, gebe ich wenigsten meinen Senf anderweitig dazu, Hauptsache es wird Notiz von mir genommen.
Allen anderen Vielen Dank Ihre nützlichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Rutjana

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Sehr geehrter Herr Uwe,

Im Internet immer „Du“. :wink:

sonder wie Sie aus meinem Text entnehmen können

„sondern“ mit endständigem „N“. Das „aus“ ist hier obsolet.

eine Frage in
Bezug auf Straßenverkehrsordnung gestellt.
Trotz Ihrer Bemühungen mich zu korrigieren muss ich Ihnen
leider mitteilen das Ihre Antwort in Bezug auf meine Frage

mitteilen, daß (traditionelle Rechtschreibung)

nicht im geringsten hilfreich war.

Fragen hattest Du keine gestellt. Fragen erkennt man übrigens daran, daß am Ende ein Fragezeichen steht.

Ich antworte, wann ich es für angebracht halte, ob dir das paßt oder nicht. Freu dich lieber, daß dir jemand zeigt, wo es bei dir hapert und lern einfach dazu! :smile:

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Dies bestätigt mich
immer mehr den Schaden nicht komplett zu übernehmen.

Du=Kleinlaster? Dann würde ich gar nichts übernehmen, bevor das nicht ein Richter anders sieht. §6 StVO wurde doch schon erwähnt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__6.html

Gruß
C.

klugscheisser!

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klugscheisser!

Klugscheißer nach wie vor mit „ß“! :smiley:

Besser klug scheißen als dumm sterben! :smile:

…aber wo er recht hat :wink:

Tach,

ich hatte hier nicht um Deutsche Rechtschreibhilfe gebeten,

Auch wenn ich Uwes Antwort hier wirklich für etwas überspitzt halte (aber dafür ist er bekannt), hat er doch nicht ganz unrecht. Tatsache ist, dass auch eine anständige Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung und richtige Zeichensetzung in einem Forum zum Anstand gehören!
Ob Forum, EMail oder Chat, das sind alles keine rechtschreibfreien Räume. Wenn es nämlich Überhand nimmt, dann kann man Texte nicht mehr lesen und es gibt leider genug Forenteilnehmer, denen ihre Rechtschreibung egal ist, die dann noch pampig werden, wenn man sie darauf hinweist. Das muss nämlich alles nicht sein.

Aber wie gesagt, es gibt Artikel, bei denen falsche Schreibweise unerträglich ist; Deiner gehört sicherlich nicht dazu.

Liebe Grüße,
-Efchen

klugscheisser!

Klugscheißer nach wie vor mit „ß“! :smiley:

In der Schweiz und in Liechtenstein mit ss.

Besser klug scheißen als dumm sterben! :smile:

Und? Was dazu gelernt?

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Klugscheißer nach wie vor mit „ß“! :smiley:

In der Schweiz und in Liechtenstein mit ss.

Das ist Ausland. :smile:
Und „wer-weiß-was“ ist ein deutsches Forum.

Besser klug scheißen als dumm sterben! :smile:

Und? Was dazu gelernt?

„dazugelernt“ - in einem Wort!

Und „wer-weiß-was“ ist ein deutsches Forum.

Deutsch spricht man auch woanders.

„dazugelernt“ - in einem Wort!

Auch nach der aktuellen deutschen Rechtschreibung? Da wird sowas doch ständig auseinander geschrieben.

Hallo,
bei w-w-w gibt es keinerlei Beschränkung der Nationalität der Nutzer.

Und? Was dazu gelernt?

„dazugelernt“ - in einem Wort!

Nein. In zwei Wörtern. „etwas zu dem Thema gelernt“ war gemeint, nicht etwas zum bisherigen Wissen hinzu. :wink:
Gruß
loderunner

Und „wer-weiß-was“ ist ein deutsches Forum.

Deutsch spricht man auch woanders.

Ja. Schweizer oder Liechtensteiner Deutsch ist aber eben kein Deutsches Deutsch. :smile:

„dazugelernt“ - in einem Wort!

Auch nach der aktuellen deutschen Rechtschreibung? Da wird
sowas doch ständig auseinander geschrieben.

Ja, eben, nach der aktuellen. Die erste Variante der Rechtschreibregeln von 1996, insbesondere die darin enthaltenen Regeln zur Zusammen- bzw. Auseinanderschreibung wurden später in mehreren Etappen wieder zurückgenommen. Entscheidend ist, daß die Bedeutung nicht verfälscht wird. Ich nenne gern als Beispiel:

„Die Verbraucher wollen wieder verschließbare Verpackungen.“
„Die Verbraucher wollen wiederverschließbare Verpackungen.“

In der ersten Variante wird der eigentliche Sinn völlig entstellt.

Um derartige Sinnverzerrungs-Phänomene zu vermeiden wurden Jahre später die vorher aufgestellten Regeln teilweise wieder zurückgenommen. Leider hat die Einführung der ersten Version des Regelwerks 1996 landauf-landab zu viel Verwirrung geführt und zu weniger Klarheit und Eindeutigkeit im schriftlichen Ausdruck.

Nachzulesen z. B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtschreibreform_von_…